Freiwilliges Praktikum: Definition und Hinweise für Unternehmen
Ein freiwilliges Praktikum kann beispielsweise von Schülerinnen und Schülern während der Ferienzeit absolviert werden, um einen Beruf oder ein Unternehmen besser kennenzulernen. Viele nennen es auch „Schnupperpraktikum“ oder „Praktikum zur beruflichen Orientierung“. Es handelt sich dabei nicht um „Ferienarbeit“, da keine Arbeitsleistung erbracht wird. Vielmehr sollen sich die Praktikant/-innen berufliche Tätigkeiten näher ansehen und erste Kenntnisse erwerben.
Wie lange darf das Praktikum dauern?
Eine genaue Vorgabe gibt es nicht. Da es nur um ein erstes „Reinschnuppern“ geht, sollte es eher kurz sein. Für Kinder unter 15 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist ein solches Praktikum nicht möglich. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist die Praktikumsdauer auf max. 4 Wochen pro Kalenderjahr innerhalb der Schulferien begrenzt.
Wie lange darf pro Tag gearbeitet werden?
Das hängt vom Alter des/ der Praktikant/-in ab und ob sie oder er vollzeitschulpflichtig ist. Ist der/die Praktikant/-in noch nicht 15 jedoch nicht mehr schulpflichtig, dürfen 7h/ Tag also 35h/ Woche gearbeitet werden. Zwischen 15 und 17 Jahren darf eine Beschäftigung von bis zu 8h/Tag also 40h/ Woche erfolgen. Als Woche zählen die Arbeitstage von Montag bis Freitag.
Wie sieht die Pausenregelung aus?
Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden 30 Minuten betragen und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden wieder beschäftigt werden. Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.
Gibt es einen Urlaubsanspruch?
Da es sich um ein kurzes Praktikum zum Kennenlernen des Berufes und nicht um eine Arbeitstätigkeit handelt, gibt es auch keinen Anspruch auf Urlaub.
Gibt es ein Mindestalter?
Wenn noch Vollzeitschulpflicht besteht, muss der/die Praktikant/-in mindestens 15 Jahre alt sein.
Gibt es Geld für das Praktikum?
Einen Anspruch auf eine Vergütung besteht nicht. Natürlich können Sie jedoch die Praktikantin bzw. den Praktikanten bei der Mittagsverpflegung oder den Fahrkosten unterstützen.
Wo und wie sind Praktikant/-innen versichert (Unfall, Haftpflicht, Krankenversicherung Sozialversicherung)?
Die Unfallversicherung läuft entweder über die Schule (Schülerpflichtpraktikum) oder über Ihren Betrieb (freiwilliges Praktikum). Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung, müssen Sie den Praktikanten in jedem Fall bei der Sozialversicherung melden. Für die Zahlung der Beiträge gelten dieselben Regeln wie bei Arbeitnehmern. Ist das Praktikum kurz und ohne Vergütung besteht Versicherungsfreiheit in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur wenn der/die Praktikant/-in über 18 Jahre alt ist und länger als 50 Arbeitstage im Jahr beschäftigt wird, tritt die Versicherungspflicht ein.
Ist ein Vertrag notwendig?
Ein schriftlicher Vertrag ist ratsam, jedoch keine Verpflichtung.
Muss ein Praktikumszeugnis ausgestellt werden?
Auch hier besteht keine Verpflichtung, jedoch sollte ein Zeugnis ausgestellt werden, damit der/ die Praktikant/-in es für die Bewerbungsunterlagen verwenden kann.
Ist ein Gesundheitszeugnis notwendig?
Wenn im Praktikum mit Lebensmitteln umgegangen wird, etwa in der Gastronomie, ist eine Bescheinigung notwendig, die nach einer Belehrung über das Infektionsschutzgesetz vom örtlichen Gesundheitsamt ausgehändigt wird. In der Regel ist das Gesundheitszeugnis 3 Monate gültig.
Was muss zum Thema Arbeitsschutz beachtet werden?
Grundsätzlich dürfen die Tätigkeiten weder physisch noch psychisch schaden. Praktikant/-innen müssen am ersten Tag im Betrieb mit den betrieblichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht werden. Insbesondere müssen die folgenden Inhalte vermittelt werden:
- Allgemeine Sicherheitsregeln im Betrieb: Einweisung in die Örtlichkeiten, Fahr-, Fuß- und Fluchtwege, Verhalten im Gefahrenfall und Erste Hilfe einschließlich des Notrufs,
- Was darf der/die Praktikant/-in, was nicht? Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), sofern vorgeschrieben, und weitere Schutzmaßnahmen.
