Hinweise für die Erstellung des Reportes
Wählt der Ausbildungsbetrieb die Reportvariante, muss in den zwei ausgebildeten Wahlqualifikationen jeweils ein, maximal dreiseitiger, Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe angefertigt werden.
Die Reporte sind nicht zu genehmigen und werden nicht bewertet. Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fallgespräch. Sofern keine Reporte eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet.
Unbedingt zu beachten ist, dass die gewählten Themen den Inhalten der jeweiligen Wahlqualifikationen entsprechen. Die Inhalte der Wahlqualifikationen können in der sachlichen und zeitlichen Gliederung in Abschnitt B nachgelesen werden.
Die Zuordnung der Themen zur lfd. Nr. der sachlichen und zeitlichen Gliederung muss auf den Deckblättern der Reporte benannt werden. Z. B. ein Thema zu WQ 6 -lfd. Nr. 6.2 –Unterpunkt b) -> auf dem Deckblatt wird vermerkt = 6.2 b).
Der Prüfling soll im Fachgespräch über eine der beiden selbstständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er in der Lage ist,
Das höchstens 20minütige Fachgespräch wird mit der Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg in ca. 3 –5 Minuten eingeleitet.
Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte
Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte
Obligatorische Hinweise
Bitte je WQ einen Report in Papierform am Tag der schriftlichen Prüfung Teil 2 am Prüfungsort abgeben sowie auch auf der IHK-Plattform als e i n PDF-Dokument hochladen. Versehen Sie bitte jeden Report mit dem Formular-Deckblatt und oben links geheftet.(Bitte keine Schnellhefter oder Ordner verwenden.)
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