Wissenswertes über die Wahl der IHK-Vollversammlung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der sich die regionale Wirtschaft selbst organisiert. Der Gesetzgeber hat die IHK mit dem Recht ausgestattet, über grundsätzliche Fragen selbst zu entscheiden (sog. Selbstverwaltung). Oberstes Organ der Industrie- und Handelskammer ist die Vollversammlung, die deshalb auch als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet wird. Die Mitglieder werden von den IHK-Zugehörigen nach allgemeinen demokratischen Grundsätzen gewählt. Sie arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Die Vollversammlung der IHK Ostbrandenburg besteht aus 50 Repräsentanten aus allen Branchen und vier Wahlbezirken Ostbrandenburgs. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

INFORMIEREN. Mit der IHK.

Welche Aufgabe hat die Vollversammlung?

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft des IHK-Bezirks von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt Satzungen und verabschiedet jährlich den Etat der IHK. Darüber hinaus wählt sie das Präsidium, den Präsidenten und bestellt den Hauptgeschäftsführer.

Nach welchen Regeln richtet sich die Vollversammlungswahl?

Die Grundlage für die Wahl zur Vollversammlung findet sich in § 4 Absatz 2 Ziffer 2 i. V. mit § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) sowie der darauf basierenden Wahlordnung der IHK Ostbrandenburg.
Das konkrete Wahlverfahren ist in der Wahlordnung der IHK festgelegt. Diese wurde von der Vollversammlung beschlossen und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg als Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Wahlordnung berücksichtigt die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes und die Vorgaben des IHK-Gesetzes.
Die Wahlordnung legt die einzelnen Wahlbezirke und -gruppen und die Anzahl der auf die Gruppen entfallenden Vollversammlungsmitglieder fest. Außerdem bestimmt sie die Dauer der Amtszeit (5 Jahre) und definiert das aktive und das passive Wahlrecht. Schließlich ist in der Wahlordnung der genaue Ablauf der Wahl festgelegt.

Wer ist Mitglied in der aktuellen Vollversammlung?

Eine aktuelle Übersicht der aktuellen Vollversammlungsmitglieder erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Ostbrandenburg www.ihk.de/ostbrandenburg.

Wer leitet die Wahl?

Aus dem Grundsatz der Selbstverwaltung folgt, dass die IHK selbst für die Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Daher sieht die Wahlordnung vor, dass das gesamte Wahlverfahren in der Hand eines Wahlausschusses liegt. Dieser besteht aus maximal fünf von der Vollversammlung zu wählenden Personen. Der Wahlausschuss legt den Wahlablauf fest, macht seine Entscheidungen öffentlich bekannt und stellt nach der Stimmabgabe das Ergebnis fest.

Welche Wahlgruppen und Wahlbezirke gibt es?

Die Vollversammlung soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein „Spiegelbild“ der regionalen Wirtschaft darstellen. Das bedeutet, dass alle Gewerbezweige entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten sein sollen. In der zu wählenden Vollversammlung verteilen sich Wahlgruppen und Wahlbezirke wie folgt:
Wahlgruppen/-bezirke
Frankfurt (Oder) und Landkreis Oder-Spree
Landkreis Märkisch-Oderland
Landkreis Barnim
Landkreis Uckermark
Summe
I Industrie, produzierendes und verarbeitendes Gewerbe, Bau
6
3
3
3
15
II Handel
4
3
3
1
11
III Dienstleistungen
4
3
2
1
10
IV Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft
2
1
2
1
6
V Verkehr*
3
3
VI Gastgewerbe, Tourismus*
3
3
VII Information, Kommunikation und Unterhaltung*
2
2
Insgesamt 50 Sitze
*Für die Wahlgruppen V bis VII bildet der gesamte IHK-Bezirk den Wahlbezirk.

Welcher Wahlgruppe ist mein Unternehmen zugeordnet?

Jedes Unternehmen wird der Wahlgruppe zugeordnet, die der Branche des Unternehmens entspricht. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, weil sie unterschiedliche Gewerbearten betreiben, sind in der Wahlgruppe wahlberechtigt, die den Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit bildet. In den meisten Fällen ist die Gewerbeanmeldung Grundlage der Zuordnung.

KANDIDIEREN. Mit der IHK.

Wer kann für die Vollversammlung kandidieren?

Wer für die Vollversammlung kandidieren will, muss volljährig sein, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehöriger oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sein.
Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte (Wahlvollmacht) können kandidieren. Personen, denen die Fähigkeit abgesprochen wurde, öffentliche Ämter zu bekleiden können nicht kandidieren. Jeder Bewerber kann nur in der Wahlgruppe und in dem Wahlbezirk kandidieren, für die er wahlberechtigt ist.
Kandidat zur Wahl kann nur werden, wer sich schriftlich bewirbt. Zu diesem Zweck ist bis spätestens Februar 2027 eine Wahlbewerbung bei der IHK einzureichen.

Wie kann ich kandidieren?

Damit Sie in die Vollversammlung gewählt werden können, müssen Sie Ihre Bereitschaft erklären, sich der Wahl zu stellen. Dafür müssen Sie Ihre Wahlbewerbung beim Wahlausschuss einreichen. Der Wahlausschuss prüft daraufhin die Gültigkeit der Wahlbewerbung und die Voraussetzungen der Wählbarkeit. Wichtig ist, dass die Wahlbewerbung gültig und fristgerecht beim Wahlausschuss eingeht.

Wie kann ich für meine Kandidatur Werbung machen?

Sie bekommen wie jeder Kandidat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der IHK Ostbrandenburg unter www.wahl-ihk.de vorzustellen. Dazu bitten wir um ein Foto, welches ein von der IHK beauftragter Fotograf erstellen wird und um ein paar Sätze, warum Sie kandidieren. So können Sie gut und ohne viel Aufwand für sich werben. Sie können aber auch darüber hinaus aktiv werden.

WÄHLEN. Mit der IHK.

Wer kann als Wähler an der Wahl teilnehmen?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen unabhängig von Größe, Bedeutung und Höhe des Kammerbeitrags. Jeder IHK-Zugehörige – ob groß oder klein – hat eine Stimme. Das Wahlrecht wird vom Inhaber, einem gesetzlichen Vertreter oder einem dazu bestimmten Wahlbevollmächtigten (Wahlvollmacht), ausgeübt. Nicht wahlberechtigt sind Personen, denen das Recht aberkannt wurde, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen. Das Wahlrecht beschränkt sich stets auf die Wahlgruppe und den Wahlbezirk des IHK-Zugehörigen. Rechtzeitig vor der Wahl werden Wählerlisten ausgelegt, damit die Wahlberechtigten Gelegenheit haben, die Richtigkeit der Liste zu überprüfen.

Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen in den Wählerlisten eingetragen ist?

In den Wählerlisten sind alle Unternehmen, die IHK-zugehörig sind, aufgeführt und einer bestimmten Wahlgruppe und einem Wahlbezirk zugeordnet. Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, sich innerhalb der Auslegungsfrist davon zu überzeugen, ob er erfasst und in der richtigen Wahlgruppe und im richtigen Wahlbezirk eingetragen ist. Wer einen Fehler feststellt, kann eine Korrektur beantragen. Die Überprüfung kann durch
  • Einsichtnahme in die Wählerlisten, die in den drei Regionalcentern der IHK ausliegen und
  • durch telefonische Nachfrage bei der IHK erfolgen.
Unternehmen, die erst nach der Einspruchsfrist Mitglied der IHK geworden sind, also etwa durch Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung, können auf Antrag bis eine Woche vor Wahlende an der Wahl teilnehmen.

Wie wird gewählt?

Die Wahl erfolgt in elektronischer Form (Onlinewahl). Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist im Mai 2027 die Zugangsdaten für die Onlinewahl durch die Post erhalten.

Wie erfolgt die Stimmabgabe?

Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme. Die IHK-Wahl wird als Onlinewahl durchgeführt. Sie erhalten im Mai 2027 unaufgefordert die Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme. Die Vollversammlungswahl wird als Onlinewahl durchgeführt. Sie erhalten im Mai 2027 unaufgefordert die Zugangsdaten in einem verschlossenen Passwortumschlag zugesandt.
Gehen Sie auf die dort angegebene Internetseite und klicken den Button zur Onlinewahl auf der Startseite an. Öffnen Sie den verschlossenen Passwortumschlag und geben Sie die Zugangsdaten in den entsprechenden Feldern ein. Sie werden anschließend durch den Wahlvorgang geführt.

Wer ist für die Vollversammlung gewählt?

Unmittelbar nach Ablauf der Wahlfrist trifft sich der Wahlausschuss und veranlasst die Auszählung der elektronisch abgegebenen Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten, die in ihrer Wahlgruppe die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Dabei sind so viele Personen gewählt, wie dieser Wahlgruppe an Sitzen in der Vollversammlung zusteht. Die nicht gewählten Bewerber fungieren als sog. „Nachfolgemitglieder“. Das bedeutet, dass sie in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen bei Ausscheiden eines Vollversammlungsmitglieds in die Vollversammlung nachrücken. Die Ergebnisse der Wahl können dann im Internet eingesehen werden.

Wie wird die Wahl überprüft?

Der Grundsatz der Selbstverwaltung verbietet es, dass die Wahl durch eine staatliche Stelle überwacht und kontrolliert wird. Vielmehr obliegt es den IHK-Mitgliedern selbst, sich durch einen Einspruch gegen das Wahlergebnis zu wenden, wenn sie Fehler im Wahlverfahren feststellen. Die Wahl ist öffentlich. Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen die Wahl.

Welche Fristen und Termine sind zu beachten?

Das gesamte Wahlverfahren ist in verschiedene formale Abschnitte gegliedert. Dabei sind immer wieder wichtige Termine zu beachten. Wird ein Zeitpunkt versäumt, ist eine Nachholung in der Regel nicht möglich. Besondere Bedeutung haben die Auslegung der Wählerlisten, die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die Wahlfrist sowie die verschiedenen Einspruchsfristen.

Was passiert nach der Wahl?

Die gewählten Mitglieder treten im September 2027 zusammen und konstituieren sich als neue Vollversammlung. Die neue Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten und bis zu sieben Präsidiumsmitglieder (Vizepräsidenten).

Auskünfte für weitere Fragen

Sie haben Fragen zu einer möglichen Kandidatur, dann wenden Sie sich bitte an unsere Regionalcenter:
Regionalcenter Oderland: Annett Schubert; Tel: 0335 5621-1315; Mail: schubert@ihk-ostbrandenburg.de

Regionalcenter Barnim Uckermark: Jörn Klitzing; Tel: 03334 2537-0; Mail: klitzing@ihk-ostbrandenburg.de

Regionalcenter Berliner Umland: Dr. Thomas Kühne; Tel: 03362 88879-10;Mail: kuehne@ihk-ostbrandenburg.de

Für Fragen zu Ihrer Zuordnung in eine bestimmte Wahlgruppe oder einen Wahlbezirk wenden Sie sich bitte an unser Servicezentrum:
Servicezentrum IHK Ostbrandenburg: Tel: 0335 5621-0, Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de