Neue Eisenbahnbrücke in Elsfleth-Ohrt muss Ende 2027 in Betrieb gehen

IHK reagiert mit Unverständnis auf jetzt eingeleitetes Nachprüfungsverfahren

05/2026 vom 12. Januar 2026
Weitreichende Folgen für den Beginn des Brückenneubaus in Elsfleth-Ohrt könnte ein durch den Bund eingeleitetes Nachprüfungsverfahren haben. Ein unterlegener Bieter hat Klage gegen die Zuschlagsvergabe eingereicht. Damit kann der Zuschlag erst nach Abschluss des Prüfverfahrens erfolgen, was wiederum Auswirkungen auf den ambitionierten Zeitplan des Brückenneubaus hat. Die Oldenburgische Wirtschaft reagiert darauf mit Unverständnis: „Schließlich stehen alle Akteure für den Bau in den Startlöchern und drohen nun ausgebremst zu werden“, sagt Felix Jahn, Geschäftsführer Verkehr der Oldenburgischen IHK.
Bei der Brücke handele es sich um eine kritische Infrastruktur. „Als Lebensader für den Industrie- und Seehafenstandort Wesermarsch ist die termingerechte Fertigstellung des Neubaus der Eisenbahnbrücke über die Hunte von essenzieller Bedeutung“, betont IHK-Präsident Jan Müller. „Die Brücke in Elsfleth-Ohrt muss Ende 2027 in Betrieb gehen.“
Bei der Planung sowie den bauvorbereitenden Maßnahmen hätten alle Beteiligten von Bahn, Land, Kommunen und Behörden bisher vorbildlich Hand in Hand gearbeitet. Das nun eingeleitete Nachprüfungsverfahren dürfe daher keinesfalls zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Brücke führen. Jahn: „Erst zum Jahreswechsel ist es erneut zu einem Vorfall an der Behelfsbrücke gekommen, bei dem ein Schiff die Brücke touchiert und eine erneute Sperrung der Bahnstrecke beinahe bevorgestanden hat. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass hier Gefahr im Verzug ist. Die provisorische Behelfsbrücke muss schnellstmöglich durch einen termingerechten Neubau bis Jahresende 2027 ersetzt werden.“