Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit
IHK informiert über gravierende Änderungen
Unter anderem für Hersteller und Einzelhändler
70/2024 vom 17. Oktober 2024
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheits-Verordnung in Kraft. Sie umfasst neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler, Onlineplattformen und Fulfilment-Dienstleister. Die EU-Verordnung wird in weiten Teilen für alle Verbraucherprodukte gelten.
Damit Unternehmen sich darauf einstellen können, informiert die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) in einer kostenlosen Online-Veranstaltung am Dienstag, 5. November 2024 (12:30 bis 14 Uhr) über die Änderungen. Darunter sind die Bewertung der Sicherheit eines Produkts, die Pflicht, selbst für triviale Produkte Risikoanalysen und technische Unterlagen zu erstellen, sowie neuen Pflichten im Umgang mit Unfällen, Beschwerden, Produktrisiken und Rückrufen.