Gefahrgutfahrer (ADR)

Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer (ADR)

1. ADR-Schulungen für Gefahrgutfahrer
Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport insbesondere durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer. Die Erst- und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer erfolgt im Rahmen einer von uns anerkannten Schulung mit einer anschließenden Prüfung. Den Schulungen wird der als Verwaltungsvorschrift erlassene Kursplan zugrunde gelegt.

Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse:
Schulungssystem
Die Schulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (UE):
  • Basiskurs: 18 UE Theorie, 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Tank: 12 UE Theorie, 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Klasse 1: 8 UE
  • Aufbaukurs Klasse 7: 8 UE
  • Auffrischung: 8 UE Theorie, 4 UE praktische Übungen
Auffrischungskurse für Gefahrgutfahrer
Die Auffrischungsschulung muss in Intervallen von fünf Jahren wiederholt werden. Die Auffrischungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen.

2. Prüfungsinformationen

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters.
Die Prüfung wird von der Oldenburgischen IHK durchgeführt und erfolgt ausnahmslos auf deutsch.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr für Basiskurs und Auffrischungsschulung beträgt 55 Euro. Die Gebühr für Prüfungen nach Aufbaukursen bzw. für Wiederholungsprüfungen beträgt 45 Euro.
Prüfungsdauer
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs: 45 min
  • Aufbaukurs: Tank: 45 min
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 min
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 min
  • Auffrischung: 30 min
ADR-Schulungsbescheinigung in Form einer Scheckkarte
Form und Inhalte der ADRCard für Führer von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schulungsbescheinigung) sind verbindlich vorgegeben. Die Vorderseite der ADR-Card enthält neben einer Bescheinigungsnummer, die persönlichen Daten des Fahrzeugführers einschließlich eines biometrischen Passfotos und der eigenhändigen Unterschrift, den Namen der ausstellenden Stelle sowie das Ablaufdatum der ADRCard.

3. Wiederholungsprüfungen

Bei nicht bestandener Prüfung kann auf schriftlichen Antrag eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne nochmalige Schulung beantragt werden. Die Wiederholungsprüfungen finden grundsätzlich im Hause der Oldenburgischen IHK statt. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das folgende Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 163 KB) und stimmen Sie einen Termin für die Wiederholungsprüfung mit uns ab.

4. ADRCard

Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt oder erweitert die Oldenburgische IHK die ADRCard mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren.
Verlängerung der Gültigkeit
Die Auffrischungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADRCard wird um fünf Jahre verlängert.