Führung eines Unternehmens im Straßenpersonenverkehr
Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr (Taxi/Mietwagen)
enehmigungserfordernis
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben
- der Zuverlässigkeit und
- der finanziellen Leistungsfähigkeit,
- dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
2. Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe 2.1).
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
- wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
- wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen,
- wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt(in)
- Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
2.2 Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung - Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insg. zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.
3. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung (PDF-Datei · 155 KB) erforderlich. Die Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.
4. Anmeldung und Prüfungstermine
Bitte melden Sie sich online an.
Die Prüfungsabnahme erfolgt auf Deutsch.
Die Prüfungsabnahme erfolgt auf Deutsch.
Die Oldenburgische IHK ist zuständig für Prüfungsteilnehmer/innen, die ihren Wohnsitz in unserem IHK-Bereich haben. Falls ihr Wohnort außerhalb liegt, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige IHK. Nutzen Sie dafür den IHK-Finder.
Prüfungstermine 2024
Anmeldeschluss: | Montag | 21.10.2024 |
Einzahlungsschluss: | Montag, | 28.10.2024 |
Schriftliche Prüfung: | Mittwoch, | 20.11.2024 |
Mündliche Prüfung: | Donnerstag, | 05.12.2024 |
Prüfungstermine 2025
Anmeldeschluss: | Dienstag | 30.12.2024 |
Einzahlungsschluss: | Montag, | 03.01.2025 |
Schriftliche Prüfung: | Donnerstag, | 30.01.2025 |
Mündliche Prüfung: | Donnerstag, | 13.02.2025 |
Anmeldeschluss: | Montag | 18.04.2025 |
Einzahlungsschluss: | Montag, | 25.04.2025 |
Schriftliche Prüfung: | Donnerstag, | 22.05.2025 |
Mündliche Prüfung: | Donnerstag, | 05.06.2025 |
(Änderungen vorbehalten)