Eintragung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Fahrschulen und Schulungsveranstalter die Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder Schulungen der beschleunigten Grundqualifikation durchführen, müssen seit dem 02.12.2022 die Schulungen und Weiterbildungen ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrerbundesamt (KBA) eintragen. Die Papierbescheinigungen entfallen seit diesem Zeitpunkt und sind nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen zum Register finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes.