Tourismusförderung
Touristische Projekte (bis 31.10.2025)
Für das Förderprogramm Touristische Projekte in Niedersachsen wurde ein neuer Antragsstichtag festgelegt: Antragstellung möglich bis zum 31. Oktober 2025
Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen und die digitale Transformation im Tourismus zu unterstützen.
Förderquote: Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben möglich (bei Vorhaben von landesweitem Interesse etc.)
Antragsberechtigt sind insbesondere:
- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit oder Verantwortung,
- Tourismusorganisationen auf regionaler Ebene, die direkt unterhalb der Landesmarketingorganisation (TMN) tätig sind,
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige juristische Personen,
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, sofern sie nicht gewinnorientiert arbeiten oder ihre Struktur die vorrangige Wahrnehmung öffentlicher Interessen sicherstellt.
Die Antragstellung erfolgt über die NBank.
Tourismusförderrichtlinie
Die Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen unterstützt Vorhaben zur touristischen Entwicklung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken – insbesondere durch kommunale und gemeinnützige Träger. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Antragsteller einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 60 % bzw. 75 % der förderfähigen Ausgaben (je nach Gebiet, Fördermittelart und Projektart). Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung touristischer Infrastruktur, barrierefreie und digitale Angebote sowie nachhaltige und klimaverträgliche Projekte.
Antragsberechtigt sind vor allem kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen, die öffentliche Interessen vertreten. Die maximale Förderung beträgt 2 Mio. € im SER-Gebiet und bis zu 3 Mio. € im ÜR-Gebiet und GRW-Förderregionen.
Die Beantragung erfolgt über die NBank. Zum Förderprogramm
Fördermittel der Landkreise und Städte
Prüfen Sie auch die Angebote der Wirtschaftsförderungen der jeweiligen Landkreise und Städte:
Online-Förderwegweiser
Erste Orientierung, welche Förderprogramme es für touristische Unternehmen und Organisationen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln gibt, bietet der Online-Förderwegweiser Tourismus.