Tourismus und Gastgewerbe
Tourismusförderung
ür touristische Vorhaben stehen verschiedene Förderprogramme des Landes Niedersachsen, des Bundes und der Europäischen Union zur Verfügung. Je nach Vorhaben können beispielsweise Investitionen in touristische Infrastruktur, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Klimaanpassung gefördert werden.
Förderung für innovative touristische Projekte
Mit dem Förderprogramm „Touristische Projekte“ unterstützt das Land Niedersachsen innovative Vorhaben, die den Tourismus zukunftsfähig weiterentwickeln. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Digitalisierung, nachhaltige und klimafreundliche Angebote sowie die Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten.
Gefördert werden beispielsweise:
- innovative touristische Angebote und Projekte
- Projekte aus branchenübergreifenden Kooperationen
- nachhaltige, klimafreundliche und klimaangepasste Tourismusprojekte
- digitale touristische Maßnahmen
- die Weiterentwicklung regionaler Tourismusorganisationen
Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Tourismusorganisationen, gemeinnützige Organisationen sowie weitere juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind bzw. öffentliche Interessen verfolgen.
Die Förderung beträgt bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.
Für 2026 stehen insgesamt eine Million Euro zur Verfügung. Der Antragsstichtag war der 30. April 2026.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Die Tourismusförderrichtlinie unterstützt touristische Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, die Attraktivität der Regionen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Gefördert werden unter anderem:
- touristische Infrastrukturen von überregionaler Bedeutung
- touristische Infrastruktur in staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten
- barrierefreie touristische Angebote
- digitale Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
- nachhaltige und klimaverträgliche touristische Angebote
Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach dem Fördergebiet und der eingesetzten Mittelart. Je nach Voraussetzungen sind unterschiedliche Förderquoten möglich.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den niedersächsischen Tourismusförderprogrammen können je nach Vorhaben auch Förderangebote des Bundes, der EU oder der Kommunen infrage kommen. Dazu gehören beispielsweise Programme für:
- Digitalisierung und Innovation
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- Nachhaltigkeit
- Barrierefreiheit
- Unternehmensinvestitionen
- Gründung und Unternehmensentwicklung
- Fachkräfte und Weiterbildung
Förderangebote vor Ort
Auch die Wirtschaftsförderungen der Städte und Landkreise beraten zu regionalen und überregionalen Fördermöglichkeiten:
- Stadt Delmenhorst – Wirtschaftsförderung
- Stadt Oldenburg – Wirtschaftsförderung
- Stadt Wilhelmshaven – Förderung
- Landkreis Cloppenburg – Wirtschaftsförderung
- Landkreis Ammerland – Wirtschaftsförderung
- Landkreis Friesland – Wirtschaftsförderung
- Landkreis Oldenburg – Wirtschaftsförderungsgesellschaft WLO
- Landkreis Vechta – Wirtschaftsförderung
- Landkreis Wesermarsch – Wirtschaftsförderung
Online-Förderwegweiser Tourismus
Einen umfassenden Überblick über Förderprogramme für touristische Unternehmen, Organisationen und Destinationen bietet der Förderwegweiser Tourismus. Die Datenbank berücksichtigt Förderangebote der EU, des Bundes und der Länder und ermöglicht eine gezielte Suche nach passenden Programmen.