Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit muss sachkundig sein, wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will. Die Sachkenntnis ist durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK nachzuweisen. Die Oldenburgische IHK ist zuständig für vier IHK-Bezirke: Oldenburg, Emden, Osnabrück und Stade.
Von der Prüfung freigestellt werden z. B. Personen auf Grund ihrer Ausbildung (Apothekenhelferin, Drogistin u. a.) oder ihrer Tätigkeit (Kaufmannsgehilfenprüfung und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln u. a.).
Über Einzelheiten der Prüfungsanforderungen, der Gebühren und der Anmeldung bei der Oldenburgischen IHK informiert das Infoblatt "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln".
Die Prüfungsgebühr beträgt 70,00 Euro pro Person.
Prüfungstermine 2026 (vorläufige Planung):

16. Januar (nur Teilnehmer von Rossmann)

6. März 2026

8. Mai 2026

5. Juni 2026 (nur Teilnehmer von Rossmann)

24. Juli 2026

21. August 2026 (nur Teilnehmer von Rossmann)

25. September 2026

2. November (nur Teilnehmer von REWE)

24. November (nur Teilnehmer von Rossmann)
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Hinweis:
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Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten an: