Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit muss sachkundig sein, wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will. Die Sachkenntnis ist durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK nachzuweisen. Die Oldenburgische IHK ist zuständig für vier IHK-Bezirke: Oldenburg, Emden, Osnabrück und Stade.
Von der Prüfung freigestellt werden z. B. Personen auf Grund ihrer Ausbildung (Apothekenhelferin, Drogistin u. a.) oder ihrer Tätigkeit (Kaufmannsgehilfenprüfung und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln u. a.).
Über Einzelheiten der Prüfungsanforderungen, der Gebühren und der Anmeldung bei der Oldenburgischen IHK informiert das Infoblatt "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln".
Die Prüfungsgebühr beträgt 70,00 Euro pro Person.
Prüfungstermine 2025 (vorläufige Planung):
9. Mai 2025
4. Juli 2025
4. September 2025
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Hinweis:
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Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten an: