Prüfungen durch die IHK

Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit muss sachkundig sein, wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will. Die Sachkenntnis ist durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK nachzuweisen. Die Oldenburgische IHK ist zuständig für vier IHK-Bezirke: Oldenburg, Emden, Osnabrück und Stade.
Von der Prüfung freigestellt werden z. B. Personen auf Grund ihrer Ausbildung (Apothekenhelferin, Drogistin u. a.) oder ihrer Tätigkeit (Kaufmannsgehilfenprüfung und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln u. a.).
Über Einzelheiten der Prüfungsanforderungen, der Gebühren und der Anmeldung bei der Oldenburgischen IHK informiert das Infoblatt "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln".
Die Prüfungsgebühr beträgt 70,00 Euro pro Person.
Prüfungstermine 2023 (vorläufige Planung vorbehaltlich der Entwicklung):
  4. Mai 2023
  5. Juli 2023
11. Juli 2023
  1. September 2023
20. September 2023
30. November 2023
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Hinweis:
Hier können Sie sich neu registrieren und sich zur Prüfung anmelden.
Haben Sie sich bereits bei uns registriert? Dann klicken Sie bitte hier.


Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten an: