Handel

EU-Ökodesign-Verordnung - Pflichten für den Handel

Die am 18. Juli 2024 in Kraft getretende Verordnung (EU) 2024/1781 schafft ein neues Produkt-Nachhaltigkeitsrahmenwerk (ESPR) und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie. Ziel ist es, ökologische Anforderungen früher und umfassender in Produktdesign, Produktion und Vermarktung einzubeziehen. Auch der Einzelhandel ist von der Verordung betroffen.

Inwieweit ist der Handel betroffen?

Betroffen sind nicht nur Hersteller und Importeure, sondern ausdrücklich auch der Handel. Händlerinnen und Händler, die Produkte an Endnutzer anbieten – stationär oder online –, müssen die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.

Was ist zu tun?

Pflichtbereich Was genau ist zu tun
Prüf- und Sorgfaltspflicht Stellen Sie sicher, dass Produkte, die Sie anbieten, den Anforderungen der Ökodesign-Verordnung entsprechen. Das heißt: vollständige Etikettierung, technisch vorgeschriebene Informationen, digitaler Produktpass, Konformität mit geltenden Anforderungen.
Produktinformationen & Etikettierung - Sorgen Sie dafür, dass Kunden / Kundinnen alle vorgeschriebenen Informationen erhalten – inkl. beim Online-Handel.
- Achten Sie darauf, dass Etiketten sichtbar und korrekt sind.
- Werbung oder Produktdarstellungen dürfen nicht irreführen.
Digitaler Produktpass (DPP) Wo vorgeschrieben: Gewährleisten Sie, dass der Produktpass für Endnutzer leicht zugänglich ist, auch online.
Lagerung, Transport und Präsentation Achten Sie darauf, dass durch Lagerung, Transport oder Präsentation die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen nicht beeinträchtigt wird.
Kooperation mit Behörden Sie sind verpflichtet, mit Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten: bei Kontrollen Auskünfte zu geben, Nachweise zu erbringen, und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Rückruf oder Rücknahme).
Umgang mit Nicht-Konformität Wenn Sie wissen oder berechtigte Zweifel haben, dass ein Produkt nicht konform ist, müssen Sie unmittelbar handeln: kein Angebot, Benachrichtigung des Herstellers/Importeurs, ggf. Behörden informieren.
Wichtig: Wer Produkte unter Eigenmarke vertreibt oder verändert, übernimmt sogar die Rolle des Herstellers mit allen entsprechenden Pflichten.

Was heißt das für den Unternehmensalltag?

Händlerinnen und Händler sollten:
  • Produktdaten prüfen: Vor dem Einkauf Ihrer Ware sicherstellen, dass relevante Dokumente und Etiketten vorhanden sind.
  • Online-Shops & Produktdarstellungen anpassen: Informationen sichtbar integrieren, Werbung klar und wahrheitsgemäß gestalten.
  • Interne Prozesse aufsetzen: Verantwortlichkeiten klären für Prüfungen, Lagerung, Versendung.
  • Schulung & Information der Mitarbeitenden: Verkauf, Marketing, Logistik müssen die Anforderungen kennen.
  • Überwachung https://6733614& Dokumentation: Aufbewahrung von Unterlagen und Nachweisen für die Behörden bereit halten.

Weitere allgemeine Infos zur Verordnung haben wir hier für Sie zusammengestellt.