Umfrage zeigt: Mehr Bürokratie und höhere Kosten

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend.
Obwohl die eAU seit einem Jahr verbindlich umzusetzen ist, sind insbesondere kleine Betriebe weiterhin mit Problemen konfrontiert.
Das zeigt auch eine Umfrage (Zeitraum Oktober-Dezember 2023), die u.a. bei Unternehmen aus dem Oldenburger Land durchgeführt wurde:
In der Praxis ist die Umsetzung des digitalen Meldeverfahrens für viele Betriebe noch unbefriedigend und verursacht zusätzlichen Aufwand.
  • Die Befragten berichten von technischen Schwierigkeiten und dass die Eingaben, die auf Unternehmensseite gemacht werden müssen, an manchen Stellen zu komplex bzw. zu fehleranfällig sind.
  • Außerdem dauert es oft zu lange, bis die AU digital hinterlegt ist.
  • Vielfach werden von den Beschäftigten auch noch „gelbe Scheine“ vorgelegt mit der Folge, dass betriebliche Doppelstrukturen entstehen.
  • Komplexer wird es auch, wenn Betriebe ihre Gehaltsabrechnung von externen Dienstleistern durchführen lassen. Dabei entstehen auch zusätzliche Kosten, da die Dienstleister den Abruf regelmäßig in Rechnung stellen.
Das Problem ist, dass die Betriebe nun in der Pflicht sind, die Krankschreibung selbst bei der Krankenkasse abzurufen. Beim „gelben Schein“ hatten hingegen die Beschäftigten eine Bringschuld, da sie die Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber abgeben mussten.
Eine zentrale Lösung wäre, wenn die Krankenkassen automatisch alle eingehenden Krankschreibungen und Folgebescheinigungen an die jeweiligen Betriebe kommunizieren würden. Dazu sollten die Kinderkrankentage bei der Abfrage berücksichtigt werden. Außerdem müssen die Rückmeldungen der Krankenkassen zeitnah eingehen und wenn keine Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt, sollten Mitarbeitende eine Bestätigung ihrer Krankschreibung von der Arztpraxis erhalten.