Krisenmanagement

Covid-19

Großer Beratungsbedarf

Mitte März 2020 erreichte uns die erste Anfrage eines Mitgliedsunternehmens zum Thema Corona. Seitdem sind zwei Jahre vergangen, und die Pandemie schränkt die regionale Wirtschaft noch immer sehr ein. Um unsere Mitgliedsunternehmen durch die Krise zu begleiten und ihnen beratend zur Seite stehen zu können, richteten wir im März 2020 eine Corona-Hotline ein. Unser Serviceteam Corona, bestehend aus Experten unterschiedlicher Fachgebiete, berät seitdem unsere Mitglieder – auch 2021 und 2022. Häufig gefragt: Informationen zu den Förderprogrammen, zur Kurzarbeit und zu den einzelnen Verordnungen.

Förderprogramme

Von Beginn an beschäftigte die Betriebe die Frage der Finanzierung. Niedersachsen-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis IV, November- und Dezemberhilfen – durch all diese Förderprogramme mussten und müssen sich die Unternehmen durcharbeiten.

Welche Unterstützung kann ich beantragen und wie? Wann werden die Gelder ausgezahlt?

Allein die NBank hatte in der Spitze über 20 Corona-spezifische Förderprogramme im Angebot. So gut gemeint die Masse an Programmen war und ist, so erklärungsbedürftig und unübersichtlich sind viele Unterstützungen. Um durch den Dschungel der Programme hindurch zu führen, bieten wir über unsere Hotline Rat und Unterstützung. Zudem haben wir für die Antragsstellung ausgewählter Förderprodukte Tutorials erstellt, die sehr gut nachgefragt werden. Doch nicht nur die Beantragung ist komplex – auch die Abrechnung, die bei vergangenen Programmen ansteht, stellt viele Unternehmen vor Probleme.
Diese Unsicherheit spiegelt sich auch immer noch in den Beratungsgesprächen unserer IHK-Corona-Hotline wider. Die Probleme der Unternehmen melden wir unserer Dachorganisation in Berlin, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und auf Landesebene der IHK Niedersachsen (IHKN), damit diese Informationen an die entsprechenden politischen Stellen gelangen. Wir wollen dadurch erreichen, dass die Programme von der Politik optimiert werden und haben so bereits viele Regelungen Verbesserungen erreichen können.

Kurzarbeit

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe immer noch in Deutschland. Produktion wird gedrosselt, Aufträge und Kunden bleiben weg und Betriebe müssen vorübergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der großen Herausforderung, wie sie ihre Beschäftigten halten können. Das Kurzarbeitergeld war und ist daher ein wichtiges Instrument in der Pandemie.

Die Bundesregierung hat weiter das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) geschaffen. Es beinhaltet Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie zur Beschränkung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken im Zusammenhang mit der Fortführung eines pandemiebedingt insolventen Unternehmens. Diese Erleichterungen sind sicher sinnvoll, aber auch sehr erklärungsbedürftig. Auch hier stehen wir unseren Mitgliedern beratend zur Seite.

Verordnungen

Die vom Land Niedersachsen erlassenen Verordnungen zum Umgang mit der Pandemie sind ein steter Wegbegleiter durch die Krise. Öffnungs- und Schließungsregelungen für bestimmte Branchen, aber auch Abstands- und Hygieneregelungen betrafen und betreffen die regionale Wirtschaft besonders. Die ohnehin schon komplizierten Vorgaben müssen im Nachgang oft nachgebessert werden. Außerdem können die Landkreise weitere Verschärfungen vornehmen. Weiter zeigt sich die zum Teil unterschiedliche Auslegungspraxis der regionalen Ordnungsämter als problematisch. Dies sorgt für zusätzliche Verwirrung und neue offene Fragen bei den Betroffenen.
Mit Fortdauer der Corona-Krise rückt das Thema Gerechtigkeit in den Fokus. Besonders die unterschiedlichen Entscheidungen der Bundesländer steigern das Empfinden von ungerechter Behandlung. Einzelne Branchen dürfen in anderen Bundesländern öffnen, in Niedersachsen nicht. Während Fachgeschäfte bestimmter Sortimentsgruppen schließen müssen, verkaufen Lebensmittelbetriebe diese Ware als Randsortiment. Auch gibt es immer noch für einige Branchen wie z. B. die Veranstaltungswirtschaft keine Öffnungsperspektiven.   

Corona-Hotline

Auch 2022 sind wir zu allen relevanten Fragen zu Corona für Sie da! Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema zusammen. Fragen klären wir auch im Gespräch über die Corona-Hotline 0441 2220-317 oder auch per E-Mail unter corona@oldenburg.ihk.de