Geschäfte weltweit
Lieferketten neu denken
Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen zwei Jahren die Verwundbarkeit der internationalen Lieferketten deutlich gezeigt. Kurzfristige Werksschließungen in Fernost und mangelnde Transportmöglichkeiten haben das oftmals über Jahre aufgebaute „Just-in-time“-Prinzip vieler Unternehmen auf eine harte Probe gestellt. Nachdem zu Beginn der Pandemie die Transportkapazitäten mangels Aufträgen reduziert wurden, steigt die Nachfrage nach Transporten aus Asien und Übersee wieder an.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt 2023 in Kraft
Unternehmen sind derzeit gut beraten, mit ihren Lieferanten und, sofern möglich, auch mit deren Vorlieferanten Einkaufsmärkte und Bezugsquellen zu diskutieren und das unabhängig von den aktuellen Lieferschwierigkeiten. Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) in Kraft. Es wurde am 11. Juni 2021 verabschiedet und soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen.
Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 1.1.24 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) in Deutschland innerhalb ihrer Lieferketten die Einhaltung Menschenrechte sicherstellen. Dies betrifft vornehmlich den eigenen Geschäftsbereich inklusive der unmittelbaren Zulieferer. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das jeweilige Unternehmen Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen bei diesen erhält. Betroffene Unternehmen müssen im Rahmen des Gesetzes ihre menschenrechtlichen Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Überwachungsstelle Bericht erstatten.
Auch wenn das Lieferkettengesetz vorerst nur Großunternehmen betrifft, sollten sich auch kleine und mittlere Unternehmen, die als direkte oder indirekte Zulieferer für Großunternehmen tätig sind, bereits jetzt damit auseinandersetzen und ihre Lieferketten überprüfen. Die EU plant ebenfalls eine EU-Lieferkettengesetz, wie dieses gestaltet und wann es veröffentlicht wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die IHK setzt sich über ihre Dachorganisation, die DIHK, für eine möglichst wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes ein und informiert regelmäßig den aktuellen Planungsstand. Darüber hinaus wird in diesem Jahr ein Netzwerk „nachhaltige Lieferketten“ gegründet um Unternehmen eine Plattform zum direkten und unkomplizierten Austausch zu diesem Thema zu ermöglichen.
Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges
Unter Druck geraten die Lieferketten erneut durch die deutlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges. Nicht nur die erlassenen Sanktionen und Gegensanktionen oder die Abkoppelung Russlands von SWIFT hinterlassen schon jetzt Spuren. Auch die ukrainischen Fahrer und Arbeiter, die jetzt in die Heimat zurückkehren, fehlen bei Speditionen und in der Industrie. Auslandsstandorte in Polen, Belarus, Russland und der Ukraine werden schon jetzt geschlossen. Auch der Jade-Weser-Port hat seine Verbindungen nach Russland gekappt. In der Folge bleiben Container im Terminal stehen. Wie weit die Energiepreise noch steigen und der Euro an Wert verlieren wird ist nicht absehbar.