Krisenmanagement

Covid-19

Mitte März 2020 erreichte uns die erste Anfrage eines Mitgliedsunternehmens zum Thema Corona. Seit dem ist ein Jahr vergangen und ein Ende der Pandemie nicht in Sicht.
Um unsere Mitgliedesunternehmen durch die Krise zu begleiten und beratend zur Seite stehen zu können, richteten wir im März 2020 eine Corona-Hotline ein. Unser Serviceteam Corona, bestehend aus Experten unterschiedlicher Fachgebiete, berät seit dem unsere Mitglieder – auch 2021. Häufig gefragt: Informationen zu den Förderprogrammen, zur Kurzarbeit und den einzelnen Verordnungen.

Förderprogramme

Von Beginn an beschäftigte die Betriebe die Frage der Finanzierung. Niedersachsen-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, November- und Dezemberhilfen – durch all diese Förderprogramme mussten und müssen sich die Unternehmen durch arbeiten. Welche Unterstützung kann ich beantragen und wie? Wann werden die Gelder ausgezahlt?
Allein die NBank hatte in der Spitze über 20 Corona-spezifische Förderprogramme im Angebot. So gut gemeint die Masse an Programmen war und ist, so erklärungsbedürftig und unübersichtlich sind die Unterstützungen. Um durch den Dschungel der Programme durch zu führen,  bieten wir über unsere Hotline Rat und Unterstützung. Zudem erstellten wir für die Antragsstellung ausgewählter Förderprodukte Tutorials, die sehr gut nachgefragt werden. Doch nicht nur die Beantragung ist komplex – auch die Abrechnung, die bei vergangenen Programmen ansteht, stellt viele Unternehmen vor Probleme.
Diese Unsicherheit spiegelt sich auch nach einem Jahr täglich in den Beratungsgesprächen unserer IHK-Corona-Hotline wider. Die Defizite für Unternehmen melden wir unserem Dachverband in Berlin, der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Wir wollen damit erreichen, dass die Programme von der Politik optimiert werden und haben so bereits viele Regelungen verbessern können.

Kurzarbeit

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe immer noch in Deutschland. Produktionen fahren zurück, Aufträge und Kunden bleiben weg und Betriebe müssen vorübergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der großen Herausforderung, wie sie ihre Beschäftigten halten können. Das Kurzarbeitergeld war und ist daher ein wichtiges Instrument in der Pandemie.

Die Bundesregierung hat weiter mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie zur Beschränkung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken im Zusammenhang mit der Fortführung eines pandemiebedingt insolventen Unternehmens geschaffen. Diese Erleichterungen sind sicher sinnvoll, aber auch stark erklärungsbedürftig. Auch hier stehen wir unseren Mitgliedern beratend zur Seite.

Verordnungen

Die vom Land Niedersachsen erlassenen Verordnungen zum Umgang mit der Pandemie sind ein steter Wegbegleiter durch die Krise. Öffnungs- und Schließungsregelungen für bestimmte Branchen, aber auch Abstands- und Hygieneregelungen betrafen und betreffen die regionale Wirtschaft besonders. Die ohnehin schon komplizierten Vorgaben müssen im Nachgang oft nachgebessert werden – dies sorgt für zusätzliche Verwirrung und neue offene Fragen bei den Betroffenen.
Mit Fortdauer der Corona-Krise rückt in diesem Zusammenhang das Thema Gerechtigkeit in den Fokus. Besonders die unterschiedlichen Entscheidungen der Bundesländer steigern das Empfinden von ungerechter Behandlung. Einzelne Branchen dürfen in anderen Bundesländern öffnen, in Niedersachsen nicht. Während Fachgeschäfte bestimmter Sortimentsgruppen schließen müssen, verkaufen Lebensmittelbetriebe diese Ware als Randsortiment. Aber auch Entscheidungen des Bundes sorgen für Unmut. Die aktuell gültige Mallorca-Regelung trifft insbesondere in der regionalen Tourismuswirtschaft auf Unverständnis. Auch gibt es immer noch für einige Branchen wie z. B. die Veranstaltungswirtschaft keine Öffnungsperspektiven. Weiter zeigt sich die zum Teil unterschiedliche Auslegungspraxis der regionalen Ordnungsämter als problematisch.   

Wie geht es weiter?

Auch in 2021 sind wir zu allen relevanten Fragen zu Corona für Sie da! Auf unserer stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema zusammen. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht, uns über die Corona-Hotline (0441 2220-317) oder per E-Mail (corona@oldenburg.ihk.de) zu kontaktieren.