Verkehr

Keine Verkehrswende ohne besseres Schienennetz


Mit der angestrebten Verkehrs- und Mobilitätswende soll mehr Personen- und Güterverkehr von der Straße auf die klimafreundlichen
Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verlagert werden. Doch eine von uns in Auftrag gegebene Analyse des Schienennetzes im Nordwesten hat 2021 bereits gezeigt, dass bei uns Nordwesten erhebliche Engpässe bestehen, die einer Ausweitung des Bahnverkehrs und damit der Verkehrswende im Wege stehen. 

Daraufhin haben wir im Jahr 2023 gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft „Das Oldenburger Land“ (DOL-Runde) eine geschärfte Positionierung für eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur vorgelegt. Die DOL-Runde ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte im Oldenburger Land.

Nächster Schritt: Dieses Positionspapier für mehr Schienenverkehr im Oldenburger Land haben wir mit der DOL-Runde auf der „1. Regionalen Bahnkonferenz Nordwest“ der Landes- und Bundespolitik am 10. Januar 2024 überreicht. Die Forderung: Der für das Oldenburger Land dringende Ausbau der Schieneninfrastruktur muss beschleunigt, das Angebot im Personen- und Güterverkehr ausgebaut werden. 

Zu den vordringlichen Schieneninfrastrukturprojekten, die mit Hilfe des Bundes umzusetzen sind, zählen unter anderem der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg-Osnabrück, die Ertüchtigung der Strecke Hude-Bremen sowie der zweigleisige Ersatzneubau der Hunte-Brücken in Oldenburg und Elsfleth-Ohrt. 

Die Politik in Berlin und in Hannover sowie die Deutsche Bahn werden wir weiterhin in die Pflicht nehmen, wenn es darum geht, unser Schienennetz – auch für die Erreichbarkeit unserer Seehäfen und des Nordwestens als „Powerhouse“– für eine klimaneutrale Mobilität und Logistik auszubauen. Wir werden auf sämtlichen administrativen Ebenen gegenüber der Politik, der Landesnahverkehrsgesellschaft und der Bahn die Interessen des Oldenburger Landes vertreten.

Straßen nicht vernachlässigen

Außerdem gilt es, die Straßeninfrastruktur zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen – ungeachtet aller Bemühungen, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraße zu verlagern. Der Verkehrsträger Straße darf nicht vernachlässigt werden. Für unsere Region und die regionale Wirtschaft sind dabei zwei Projekte von besonderer Bedeutung, die im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten sind: der Bau der A 20 und der Ausbau der E 233. 

Seit Dezember 2023 liegt der so genannte Ergänzungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss für den ersten Planungsabschnitt der A 20 liegt zwischen Westerstede und Jaderberg vor. Dieser wurde nötig, weil das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von Juli 2022 Fehler beim ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss festgestellt hatte. 

Da auch gegen den nun vorliegenden Ergänzungsbeschluss Klage eingereicht wurde, wird damit gerechnet, dass sich das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Halbjahr abschließend mit der Klage befassen wird. Dann könnte im Idealfall Anfang 2025 mit dem Bau begonnen werden. Zusammen mit den Kammern in Stade, Bremen, Hamburg, Flensburg, Kiel, und Lübeck haben wir in 2023 eine Kampagne pro A 20 gestartet. 

Für den ersten Planungsabschnitt der E 233 zwischen dem Autobahnkreuz Meppen (A 31) und der B 70 ist im Frühjahr 2024 der Planfeststellungsbeschluss für den vierspurigen Ausbau ergangen. Auch für den Planungsabschnitt 8 bei Cloppenburg läuft das Planfeststellungsverfahren seit Dezember 2020. Zur zügigen Umsetzung dieser wichtigen West-Ost-Verbindung engagieren wir uns im Förderverein Pro E233
 

Weitere Meldungen

Für unsere Region von großer Bedeutung ist die bedarfsgerechte Fahrrinnenanpassung von Außen- und Unterweser (Nord), deren Planung 2023 in ein Planfeststellungsverfahren überführt worden ist. Seitens der Landesregierung wird die Planung nun von einem „Dialogforum“ begleitet. So soll die Fahrrinnenanpassung mit einer für die Region einvernehmlichen Lösung beschleunigt werden. Wir bringen uns als IHK in der Initiative #ZukunftWeser ein.
Seit dem 1. Dezember 2023 wird ein Mautzuschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben. Dadurch steigen die Mautkosten um bis zu 82 Prozent. Da die Maut in der Regel von den Transportunternehmen weiterbelastet wird, führt die Mauterhöhung zu Kostensteigerungen bei den nachfolgenden Kunden. Ab 1. Juli 2024 wird die Maut außerdem auf Fahrzeuge größer 3,5t ausgeweitet. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Hälfte der Mauteinnahmen künftig in die Schiene investiert werden sollen. Sie weicht damit vom seit 2011 bestehenden Finanzierungskreislauf Straße ab.
2023 haben bei uns über 1300 Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Verkehrsprüfung ablegt. In den meisten Fällen waren es Gefahrgutfahrerprüfungen (ADR) gefolgt von den Prüfungen für Berufskraftfahrer und für angehende Verkehrsunternehmer und -unternehmerinnen. Die Bundesregierung plant, 2024 fremdsprachige Prüfungen bei der beschleunigten Grundqualifikation einzuführen. Insgesamt sollen acht zusätzliche Prüfungssprachen eingeführt werden. So will der Bund dem Fahrermangel begegnen. Beschlüsse  werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 gefasst.