Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus-Pakets
Seit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gehört Nachhaltigkeit zu den zentralen Themen der Unternehmenspraxis. Kaum ein anderes Feld ist in den vergangenen Jahren so stark in Bewegung geraten. Mit dem sogenannten Omnibusverfahren wurden die Regelungen zuletzt erneut angepasst: Schwellenwerte angehoben, Fristen verlängert, Pflichten verschoben. Für viele Unternehmen bedeutet das eine vorübergehende Entlastung – die strategische Bedeutung bleibt jedoch bestehen.
Das Verfahren verändert den zeitlichen Rahmen, nicht aber die politische Zielrichtung. Die Europäische Union hält am Ziel fest, bis 2050 klimaneutral zu sein, Deutschland bereits bis 2045. Alle relevanten Initiativen – ob CSRD, EU-Taxonomie oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – zahlen auf diese Ziele ein. Damit bleibt klar: Auch gelockerte Berichtspflichten ändern nichts am Kurs hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
Wer heute nicht direkt berichtspflichtig ist, bleibt meist indirekt betroffen. Große Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitsdaten entlang ihrer Wertschöpfungsketten und fordern diese von Zulieferern und Dienstleistern ein. Auch Kapitalgeber und Auftraggeber verlangen zunehmend ESG-Informationen. Nachhaltigkeit wird so zum Wettbewerbsfaktor – unabhängig von Schwellenwerten oder Berichtspflichten.
Die gewonnene Zeit sollte daher nicht zum Abwarten genutzt werden. Der Aufbau von Strukturen, Datenmanagement und Zuständigkeiten ist komplex und dauert Jahre. Wer erst reagiert, wenn Pflichten greifen, riskiert höhere Kosten und operative Engpässe. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und Prozesse zu optimieren.
Das Omnibusverfahren bietet damit die Chance, Nachhaltigkeit gezielter auszurichten. Sie bleibt ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie – kein kurzfristiges Regulierungsthema, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für Zukunftsfähigkeit, Wettbewerbsposition und gesellschaftliche Akzeptanz.
EU-Parlament beschließt Vereinfachungen im Rahmen des Omnibus-Pakets
Das EU-Parlament hat am 13. November 2025 seine Position für die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus-Pakets beschlossen:
Demnach soll sich der Anwenderkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Mio. Euro beschränken. Auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie soll auf diesen Anwenderkreis beschränkt werden.
Der sog. „Trickle-Down“-Effekt soll abgemildert werden, indem berichtspflichtige Unternehmen keine Informationen von ihren Geschäftspartnern abfragen dürfen, die über den freiwilligen Standard (Voluntary Reporting Standard for SME – VSME) hinaus gehen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro gelten. Außerdem soll die Vorlage eines Transformationsplans in Zukunft nicht mehr verpflichtend sein.
Demnach soll sich der Anwenderkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Mio. Euro beschränken. Auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie soll auf diesen Anwenderkreis beschränkt werden.
Der sog. „Trickle-Down“-Effekt soll abgemildert werden, indem berichtspflichtige Unternehmen keine Informationen von ihren Geschäftspartnern abfragen dürfen, die über den freiwilligen Standard (Voluntary Reporting Standard for SME – VSME) hinaus gehen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro gelten. Außerdem soll die Vorlage eines Transformationsplans in Zukunft nicht mehr verpflichtend sein.