Lang-Lkw: Bilaterales Abkommen mit den Niederlanden
Am 24.09.2021 wurde ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Das Abkommen schafft die Voraussetzungen dafür, dass Lang-Lkw vom Typ 2-5 grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden fahren dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen Anforderungen und Sicherheitsstandards, wie die Höchstgewichte oder die Ausstattung mit einem Abbiegeassistent, erfüllt werden. Der Lank-Lkw vom Typ 1 (Verlängerter Sattel) ist von der Regelung ausgenommen, da es diesen in den Niederlanden nicht gibt. Das Abkommen ist vorerst auf drei Jahre befristet. Weitere Informationen