Bauleitplanung
Die Kommunale Bauleitplanung schafft einen geordneten Rahmen für die Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde. In der Regel erfolgt dies in zwei Planungsstufen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Flächennutzungspläne dienen zunächst als eine mittelfristig vorbereitende Planung für das gesamte Gemeindegebiet.
Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt an, welche Nutzungen in den Baugebieten zulässig sind. Daneben sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen auf kommunaler Planungsebene zu berücksichtigen.
Die Bauleitplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig birgt diese hoheitliche Planung aber auch Konfliktpotenziale, die die Entwicklung und Existenz von Unternehmen gegebenenfalls erheblich beeinträchtigen können – zum Beispiel durch Änderungen von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, durch heranrückende Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe oder durch Überplanung bestehender Misch-, Gewerbe-, Sonder- und Industriegebiete.
Unsere IHK wird nach dem Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt unsere IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Ist Ihr Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen? Wir nehmen gerne Hinweise und Bedenken von Unternehmern auf, um fristgerecht Interessen, Wünsche und Rechte bei den planenden Kommunen geltend zu machen.
Derzeit liegen uns folgende Bauleitpläne vor (in Klammern das Ende der Äußerungsfrist):
Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt an, welche Nutzungen in den Baugebieten zulässig sind. Daneben sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen auf kommunaler Planungsebene zu berücksichtigen.
Die Bauleitplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig birgt diese hoheitliche Planung aber auch Konfliktpotenziale, die die Entwicklung und Existenz von Unternehmen gegebenenfalls erheblich beeinträchtigen können – zum Beispiel durch Änderungen von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, durch heranrückende Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe oder durch Überplanung bestehender Misch-, Gewerbe-, Sonder- und Industriegebiete.
Unsere IHK wird nach dem Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt unsere IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Ist Ihr Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen? Wir nehmen gerne Hinweise und Bedenken von Unternehmern auf, um fristgerecht Interessen, Wünsche und Rechte bei den planenden Kommunen geltend zu machen.
Derzeit liegen uns folgende Bauleitpläne vor (in Klammern das Ende der Äußerungsfrist):
Brake
- Bebauungsplan Nr. 90 “Binnenhafen-Hafenstraße” (18.07.)
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V “Breite Straße/Hafenstraße” (01.08.)
Cloppenburg
- Bebauungsplan Nr. 27 “Bether Straße - Süd” (11.08.)
Damme
- Bebauungsplan Nr. 196 “Nördlich Bahnweg I” (14.08.)
- 70. Änderung des Flächennutzungsplanes “Nördlich Bahnweg I” (14.08.)
Delmenhorst
Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilabschnitt 146 - “Am Heidkamp” (15.08.)
Dötlingen
- 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (01.08.)
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 “Auf dem Brink” (01.08.)
Edewecht
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 “Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes” (25.07.)
Elsfleth
- Bebauungsplan Nr. 63 “Freiflächenphotovoltaik/Solarpark Elsfleth-West” (08.08.)
- 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (08.08.)
Emstek
- 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (30.07.)
Essen
- Bebauungsplan Nr. 18 f “Abbiegespuren Gewerbegebiet Addrup” (17.07.)
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 b “Steuerung Tierhaltung/Freihaltung des Außenbereichs” (17.07.)
Friesoythe
- Bebauungsplan Nr. 211 A “Campingplatz Thülsfelde” (17.07.)
- 85. Änderung des Flächennutzungsplanes (17.07.)
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 A “Böseler Straße/Griesen Stein” (04.08.)
- 75. Änderung des Flächennutzungsplanes (04.08.)
Großenkneten
- Bebauungsplan Nr. 135 “Ahlhorn - Wildeshauser Straße Süd” (25.07.)
- Bebauungsplan Nr. 136 “Großenkneten - Ortskern” (25.07.)
- Bebauungsplan Nr. 141 “Huntlosen - Heidkämpe” (25.07.)
- 100. Änderung des Flächennutzungsplanes (25.07.)
- Bebauungsplan Nr. 131 “Sannum - Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord” (08.08.2025)
Harpstedt
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.07.)
- Bebauungsplan Nr. 62 “Energieversorgung Freibad” (31.07.)
- Bebauungsplan Nr. 63 “Biogasanlage Dreiangel II” (31.07.)
Holdorf
- 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.07.)
- Bebauungsplan Nr. 98 “Dopheide Süd” (06.08.)
Jade
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Campingplatz Sehestedt” (05.08.)
- Bebauungsplan Nr. 67 “Grundschule Schweiburg” (17.07.)
- 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (17.07.)
Lindern
- 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 “In de Garte” (21.07.)
Lohne
- 98. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 (10.08.)
- Bebauungsplan Nr. 203 "südlich Am Waldbad und westlich Am Hövel (10.08)
Neuenkirchen-Vörden
- Bebauungsplan Nr. 74 “Hinterste Flage I” (18.07.)
- 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (18.07.)
- 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (15.08.)
- 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (15.08.)
Sande
- 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (22.07.)
Schortens
- 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (16.07.)
- Bebauungsplan Nr. 159 “Nahversorgungsstandort am TCN” (16.07.)
- Bebauungsplan Nr. 158 “Sportplatz Sillenstede” (16.07.)
Varel
- 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (16.07.)
- Bebauungsplan Nr. 267 “Kunstpark Dangast” (16.07.)
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 “Am Kaffeehaus” (16.07.)
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 “Obenstrohe, Wiefelsteder Straße” (16.07.)
- 56. Änderung des Flächennutzungsplanes (28.07.)
- Bebauungsplan Nr. 268 “Indoorspielplatz Altjührden” (28.07.)
Visbek
- Bebauungsplan Nr. 76.1 “Erlte-Zimmerei Tönnies” (07.08.)
- Bebauungsplan Nr. 120 “Erlte II” (11.08.)
Vechta
- 110. Änderung des Flächennutzungsplanes (20.07.)
- Bebauungsplan Nr. 200 “Zentralklinikum Vechta - Lohne” (20.08.)
Wardenburg
- 72. Änderung des Flächennutzungsplanes (13.08.)
- Bebauungsplan Nr. 110 “Zum Fladder” (13.08.)
Wildeshausen
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 “Windenergie Aldrup” (05.08.)
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 “Beim Grauen Immenthun” (05.08.)
- 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (05.08.)
- Bebauungsplan Nr. 471. Harpstedter/Delmenhorster Straße" (05.08.)
- Bebauungsplan Nr. 29.3 “”Repowering Windpark Aldrup/Aufschüttung Kartoffelerde" (05.08.)
Zetel
- 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (18.07.)
- Bebauungsplan Nr. 124 “Ferienhausgebiet Elisenhof” (18.07.)