Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.

I. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Die Oldenburgische IHK ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts:
Oldenburgische IHK
Moslestraße 6
26122 Oldenburg
Die Oldenburgische IHK wird gemeinsam vertreten durch den Präsidenten Jan Müller und den Hauptgeschäftsführer Dr. Torsten Slink.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Telefon: 0441 2220-333
E-Mail: datenschutzbeauftragte@oldenburg.ihk.de

II. Allgemeine Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

1. Aufgaben nach dem IHK-Gesetz
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG 
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKs
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
2. Spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisse nach § 34 c bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie unten in Abschnitt IX. „Hoheitliche und Öffentlich-Rechtliche Aufgaben der IHK“.

III. Empfänger der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung Ihrer Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und an nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)
  • sofern die IHK gesetzlich hierzu verpflichtet ist
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach Nds. Datenschutzgesetz NDSG) besteht
b) Nicht-öffentliche Stellen
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Auftragsverarbeiter - Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen.
Im Übrigen erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte.

IV. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland

Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland oder in der EU/EWR verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Reisebuchung für Teilnehmer einer Wirtschaftsdelegation im Ausland nach Art. 49 Abs. 1 b DSGVO) findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

V. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (=Handelsregister-Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbewahrungsfrist nach Gewerbeaufgabe. Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt. Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten wie für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

VI. Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an folgende Kontaktadresse:
Oldenburgische IHK
Moslestraße 6
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 2220-333
E-Mail: datenschutzbeauftragte@oldenburg.ihk.de
Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung der IHK ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Denis Lehmkemper 
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120 45 00
E-Mail:  poststelle@lfd.niedersachsen.de

VII. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserem Internetauftritt verfügbar. Bitte besuchen Sie unseren Internetauftritt regelmäßig auf und informieren Sie sich über die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

VIII. Betroffene Personengruppen

Zusätzlich zu den vorgenannten Regeln verarbeiten wir Daten einzelner Personengruppen wie folgt:
1. Mitgliedsunternehmen
1.1. Quelle der Daten
IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
1.2. Spezielle Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragenen sind.
Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben
Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisse nach § 34 c bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie unten in Punkt IX „Hoheitliche und Öffentlich-Rechtliche Aufgaben der IHK“.
Erhebung von IHK-Beiträgen
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V.. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKs weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.
Berufliche Bildung
Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die Oldenburgische IHK ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.
Interne Verwaltungszwecke
Für die Verwaltung der Mitgliedschaften legt die Oldenburgische IHK weitere Merkmal der Mitgliedunternehmen (z. B. Identnummer, Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) an und verarbeitet diese Daten soweit dies zur eindeutigen Identifizierung und/oder zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO (insbesondere Art. 6 Abs. 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten unter Beachtung der Vorschriften in Art. 9 DSGVO ‑ in Betracht.
1.4. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Oldenburgische IHK verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke
  • Daten zur Beitragsveranlagung
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben
1.5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden in erforderlichem Umfang an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Beirat innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur übermittelt.

2. Auszubildende
2.1. Quelle der Daten
Die Oldenburgische IHK bekommt Ihre Daten vom Ausbildungsbetrieb, vom Auszubildenden, von der zuständigen Berufsschule (BBS), Umschulungsträgern und/oder der Agentur für Arbeit.
2.2. Spezielle Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Industrie- und Handelskammern sind gemäß § 1 IHKG i.V.m Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung in ihrem Bereich zuständig. Die Zuständigkeit für Ihr Berufsausbildungsverhältnis besteht ab dem Zeitpunkt, in dem Sie bei der Oldenburgischen IHK einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse stellen. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem Berufsbildungsgesetz und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. Verarbeitungszwecke sind:
  • Erfassung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen
  • Unterstützung von Ausbildungsberatern durch Bereitstellung von Informationen über Ausbildungsstätten, Ausbilder und Auszubildende
  • Abwicklung von Prüfungen
  • Erfassung und Verwaltung von Einstiegsqualifizierungsverträgen
  • Erstellen von Statistiken
Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt aufgrund der §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG.
2.4. Spezielle Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden zu statistischen Zwecken anonymisiert an öffentliche Stellen wie DESTATIS weitergegeben.
2.5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Folgende Löschfristen bestehen: Berufsbildungs-, Umschulungs- und sonstige Verträge, Anmeldung, Niederschrift, Zeugnis: Höchstens 50 Jahre nach Ablegung der Prüfung (Gründe: entsprechend der jeweiligen IHK-Prüfungsordnung; Nachfrage von Sozialversicherungsträgern bei Ausstellung von Zweitschriften / Bestätigung von Ausbildungszeiten).
Schriftliche Prüfungsarbeiten: 2 Jahre nach Ablegung der Prüfung.

3. Veranstaltungsteilnehmer/innen; Teilnehmer/innen von Webinaren, virtuellen Veranstaltungen, Sitzungen oder Konferenzen
3.1. Quelle der Daten
Die Daten werden im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung beim Anmelder erhoben.
3.2. Spezielle Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung
  • ggf. Ausstellung von Teilnahme-/Prüfbescheinigungen sowie Zweitschriften hiervon
  • Durchführung anonymisierter statistischer Auswertungen und Aufbereitungen der jeweiligen Veranstaltungen zur Messung der Kundenzufriedenheit und Steigerung der Effizienz von IHK-Angeboten
  • Zeigen und gemeinsames Bearbeiten von Dokumenten/Präsentationen im Rahmen von Videokonferenzen.
Die Daten werden, abhängig vom Einzelfall, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Vertrag bzw. Vorvertrag) i. V. m. Art. 6 Abs.1 Buchstabe e in V. m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO (Organisationsuntersuchungen und Geschäftsstatistiken), oder Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Abs.3 Buchstabe b DSGVO i. V. m. IHKG (u. a. § 4) und Satzung der IHK (Sitzung oder Konferenz als gesetzliche Pflichtaufgabe) oder Art. 6 Abs.1 Buchstabe e, Abs.3 Buchstabe b DSGVO i.V. m. § 1 IHKG (Konferenz als Aufgabe im öffentlichen Interesse) verarbeitet.
3.3. Spezielle Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden an die mit der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung oder mit deren statistischer Auswertung beauftragte Dienstleister (Auftragsverarbeiter) übermittelt. Unsere Dienstleister haben für diese Verarbeitungstätigkeiten Zugriff auf die Daten.
Je nach eingesetztem Dienstleister können personenbezogene Daten an einen Subunternehmer des Auftragsverarbeiters mit Sitz in einem Drittland übermittelt werden. Die Übermittlung wird auf Standarddatenschutzklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO als geeignete Garantien gestützt. Dies betrifft IHK Veranstaltungsangebote, die wir über das Videokonferenztool GoToMeeting anbieten, da LogMeIn Ireland Limited Subunternehmer einsetzt, die sich in Drittstaaten, namentlich die USA, befinden. Bei Nutzung des Videokonferenztools Cisco Webex Meetings erfolgt keine Übermittlung benutzergenerierter Informationen in ein Drittland.

4. Existenzgründer/innen
4.1. Quelle der Daten
Ihre Daten werden im Zuge einer Erstberatung von Ihnen direkt oder von einem von Ihnen beauftragten Dritten erhoben.
4.2. Spezielle Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden für die Betreuung und Gewährung von Hilfestellungen für Existenzgründer/innen erhoben und verarbeitet.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Nr. c und e, Abs.3 DSGVO i.V.m. § 1 Abs. 1 IHKG.
4.4. Spezielle Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden an die Stelle/n, die in den Förderanträgen angegeben sind, sofern eine Förderung Ihrer Existenzgründung erfolgt, übermittelt. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder der Fördervertrag gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO oder Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a DSGVO in die Weiterleitung.
4.5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt (Frist richtet sich nach etwaigen Aufbewahrungsfristen für mögliche Schadensersatzforderungen), sofern nicht wegen Fördergeldern oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist durch das Förderprojekt erforderlich ist.

5. Vertragspartner
5.1. Quelle der Daten
Die Daten erheben wir entweder bei Ihnen selbst oder einem von Ihnen zum Vertragsschluss beauftragten Dritten.
5.3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um
  • Ihr Vertragsangebot prüfen und über eine Annahme entscheiden zu können (Vorvertragliches Schuldverhältnis) und/oder
  • um einen Vertrag mit Ihnen schließen und durchführen zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Vertrag bzw. Vorvertrag) verarbeitet.

6. Ehrenamt
6.1. Quelle der Daten
Die Daten erheben wir aus den Stammdaten des Unternehmens oder von Ihnen selbst.
6.2. Spezielle Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sie haben sich bereit erklärt, für die Oldenburgische IHK ehrenamtlich tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung des Ehrenamtes zu ermöglichen (z. B. für die Abstimmung und Einladung zu Prüfungen, Benennung gegenüber Gerichten, etc.).
Darüber hinaus ist es abhängig vom jeweiligen Ehrenamt üblich, dass die Oldenburgische IHK für die Ausübung dieses Amtes Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Prüfungsausschusses, etc.) weitergibt. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre Daten werden auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet:
  • Prüfer: § 40 Abs. 4 BBiG und Prüfer für Sach- und Fachkundeprüfung nach den einschlägigen Verordnungen bzw. Satzungen der Oldenburgischen IHK
  • Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen: §§ 53, 56 BBiG
  • Handelsrichter: § 108 GVG
  • Finanzrichter: § 25 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO)

IX. Hoheitliche und Öffentlich-Rechtliche Aufgaben der IHK

1. Außenwirtschaft
Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, § 1 Abs. 3 IHKG
2. Baurecht und Infrastruktur
Anhörung als Träger öffentlicher Belange in der kommunalen ‎Bauleitplanung und bei Infrastrukturprojekten, § 4 BauGB
3. Berufliche Bildung
  • Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) im Rahmen von § 71 Abs. 2 BBiG
  • Prüfung der Ausbildungsverträge und Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, § 11ff., §§ 34, 35 BBiG
  • Prüfung der Eignung des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, § 27 BBiG, § 28 ff BBiG, ZustVo-Bildung,
  • Überwachung der Ausbildung, § 76 BBiG
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 Abs. 1, 2 BBiG
  • Untersagung der Berufsausbildung und der Berufsausbildungsvorbereitung, §§ 33, 70 Abs.1 BBiG. i. V. m. § 1 Nds. ZustVO-Bildung
  • Prüfungswesen Aus- und Fortbildung, §§ 37 ff, 53 ff BBiG
  • Errichtung des Berufsbildungsausschusses, § 77 Abs. 1 BBiG
  • Vorschlagsrecht für Landesausschuss für Berufsbildung, § 82 BBiG
  • Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik, § 88 Abs. 3 BBiG
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, BQFG und NBQFG
  • Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen ‎Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten in ‎Deutschland, Art. 1 Abs. 3 IHKG i. V. m. 2005/36/EG
4. Finanz- und Versicherungswirtschaft, Immobilienwirtschaft
  • Erlaubnisverfahren Versicherungsvermittler/-berater; Finanzanlagenvermittler; Honorar-Finanzanlagenberater; Immobiliendarlehensvermittler, §§ 34 d/c/f/h/i GewO ggf. i. V. m. ZustVO-Wirtschaft
  • Erteilung, Rückrahme und Widerruf von Erlaubnissen von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern und Bauträgern, ‎§ 34c Abs. 2 GewO i.V.m. Nds. ZustVO-Wirtschaft
  • Registerführung von Versicherungsvermittlern/beratern; ‎Finanzanlagen-Vermittlern; Honorar-Finanzanlagenberatern; ‎Immobiliendarlehensvermittlern/ Honorar-‎Immobiliendarlehensberatern, ‎§ 11a Abs. 1 GewO i. ‎V. m. §§ 5 ff. ‎VersVermV, §§ 6 ff. FinVermV, ‎§§ 6 ff. ImmVermV
  • Anzeige und Datenübermittlung bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bei reglementierten Berufen, ‎§§ 13a, 34d/e/f GewO i. ‎V. m. ZustVO-Wirtschaft
  • Anerkennung ausländischer Unterlagen, Abschlüsse, Bescheinigungen (VVR)
5. Gewerberecht
  • Sachkundeprüfungen im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz, ‎§ 50 AMG, §§ 4, ‎‎9 AMSachkV, ZustVO-Wirtschaft
  • Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, ‎34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ‎GewO, § 5 b Abs. 1 ‎BewachV ‎‎(Sachkundeprüfung)‎, ‎§ 34a Abs. 1a S.1 Nr. 2 ‎GewO, § 2 BewachV ‎‎(Unterrichtung)‎
  • Unterrichtung für Gastwirte und Spielgeräteaufsteller, ‎§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ‎GastG
  • Geschäftsführung des Prüfungsausschusses für Fachkundeprüfungen für den Waffenhandel, ‎§ 22 Abs.1 WaffG, § 1, ‎‎§ 2, § 16 Abs. 1 S. 2 ‎AWaffV
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, ‎§ 36 GewO, § 18 ‎BBodSchG, § 404 II ‎ZPO, § 3 Nds. AGIHKG
  • Stellungnahmen zu
    · öffentlichen Bestellung von Versteigerern, ‎§ 34b Abs. 5 GewO ‎
    · Gründungsunterstützung, ‎§ 93 Abs. 2 S. 2 SGB ‎III‎
    · Aufenthaltserlaubnis bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, ‎§ 21 Abs. 1 S. 3 ‎AufentG
    · Einbürgerungen und Aufenthaltserlaubnis, auf Anfrage der zuständigen Behörde
    · Erlass von Verordnungen nach § 14 LadSchlG
    · Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, ‎§§ 69, 60b Abs. 2 ‎GewO i. V. m. 3.1.2.1 ‎MarktgewVwV
    · Versteigerungsanzeigen, ‎§ 3, 6 VerstV
    ‎ · Wanderlageranzeigen, auf Anfrage der zuständigen Behörde -
6. Handwerksrecht
Stellungnahme und Zustimmungsverfahren zu Betriebsuntersagungsverfahren im Handwerk, ‎§ 16 Abs. 3 HwO
7. Registergerichte
Stellungnahme zu Registereintragungen, ‎§ 380 FamFG, § 23 ‎HRV, § 9 ‎VRV
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Benennung von Schiedsgutachtern, Annexaufgabe zur Bestellung von Sachverständigen (vgl. 5.6)
  • Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, ‎§ 15 UWG‎
9. Sozialrecht
Vorschlagsrecht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter, ‎§ 18d SGB II‎
10. Umweltrecht
  • Ausstellung von Prüfbescheinigungen nach ‎§ 5 Abs. 2 ‎ChemKlimaSchutzV
  • EMAS-Register (Umweltmanagementsystem), ‎§ 32 Abs. 1 S. 2 UAG‎
  • Vollständigkeitserklärungsregister nach der Verpackungsverordnung (bis 31.12.2018), ‎§ 10 Abs. 5 VerpackV
  • Information und Beratung über Abfallbeseitigung und –vermeidung, ‎§ 46 I 2 KrWG
11. Verkehr
  • Prüfung zur Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, ‎§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ‎BKrFQG, § 8 BKrFQG , ‎‎§§ 1 ff. BKrFQV, ‎Richtlinie 2003/59/EG
  • Gefahrgut: Überwachung der Schulung und Lehrgangsanerkennung, ‎§ 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 ‎GGBefG, § 14 Abs. 3 ‎GGVSEB
  • Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen
  • Anhörverfahren (im Rahmen von Genehmigungserteilungsverfahren für den Güterkraftverkehr, den Straßenpersonenverkehr), ‎§ 3 Abs. 5 a GüKG; § ‎‎14 Abs.1 Nr.3, Abs. 2 ‎PBefG
  • Anhörverfahren zu Konzessionserteilung im Taxiverkehr, ‎§ 14 Abs. 2 i.V.m. §§ 13 ‎Abs. 4, 51 Abs. 3 ‎PBefG
12. Wettbewerbsrecht
  • Wettbewerbsrechtliche Aufgriffe, § 8 UWG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW, Bundespolizei (auf Anfrage)
13. Sonstiges
  • Bestätigungen zur Kammerzugehörigkeit, § 1 Abs. 3 IHKG‎
  • Benennungen ehrenamtlicher Finanzrichter, ‎§ 25 FGO‎
  • Benennung ehrenamtlicher Handelsrichter, § 108 GVG
  • Präqualifizierung von Unternehmen und Registerführung, ‎§ 48 Abs. 8 Satz 2 VgV
  • Stellungnahmen Eingliederung Langzeitarbeitsloser, reine Verwaltungspraxis
14. Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen
Berufliche Bildung
  • Anerkennung von Ausbildungszeugnissen/-nachweisen bei Spätaussiedlern und Bundesvertriebenen, ‎§ 10 Abs. 2 BVFG‎ i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG
  • Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus ‎der ehem. DDR, Art. 37 Abs. 1 S. 3 ‎Einigungsvertragsgesetz; § 103 BBiG
  • Beratung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse Feststellung der Gleichwertigkeit bei bundesrechtlich-geregelten Berufen, ‎§ 8 BQFG (Die Aufgabe der Feststellung ‎der Gleichwertigkeit hat die Oldenburgische IHK auf ‎die IHK FOSA übertragen)
  • Durchführung von Qualifikationsanalysen im Rahmen ‎der Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung ‎ausländischer Abschlüsse nach BQFG, ‎§ 14 BQFG‎
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Versicherungsvermittlern und –beratern, ‎§§ 13c, 34d/e GewO i. ‎V. m. § 4a VersVermV, ZustVO-Wirtschaft
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Finanzanlagenvermittlern, ‎§§ 13c, 34f GewO i. V. ‎m. § 5 FinVermV, ZustVO-Wirtschaft
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Honorar-Finanzanlagenberatern, ‎§§ 13c, 34h GewO i. V. ‎m. § 5 FinVermV, ZustVO-Wirtschaft
  • Anerkennung ausländischer Unterlagen und ‎Bescheinigungen, ‎§§ 13b, 34d/e/f GewO i. ‎V. m. ZustVO-Wirtschaft
15. Fachkundeprüfungen Verkehr
  • Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, ‎§ 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG, ‎‎§ 5 Abs. 6 GBZugV, ‎Art. 8 (1) VO (EG) Nr. ‎‎1071/2009‎
  • Fachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr mit ‎Kraftomnibussen, ‎§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ‎PBefG, § 57 Abs. 1 Nr. ‎‎4 PBefG, § 4 Abs. 7 ‎PBzugV