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Steuerrecht

Umsatzsteuer international

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Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern (zum Beispiel auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird.

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obalisierung und Digitalisierung haben in den letzten Jahren zu einer extremen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs geführt. Der Onlinehandel floriert. Dem gegenüber steht ein teils mit diesen Strukturen nicht kompatibles Umsatzsteuerrecht, welches zu Steuerausfällen und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Insbesondere für den Versandhandel ergeben sich weitreichende Folgen.

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Ein Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, führt regelmäßig eine von der Umsatzsteuerpflicht befreite innergemeinschaftliche Lieferung aus.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen

Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.

Umsatzsteuer: Sondergebiete

Lieferungen nach Andorra, auf die Kanarischen Inseln oder die französischen Départements sorgen immer wieder für Unsicherheit. Es gibt Änderungen am Luganer See und durch den Brexit. Die Übersicht gibt Auskunft über die Unterschiede in der umsatzsteuer-, zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Behandlung.

UMSATZBESTEUERUNG VON ELEKTRONISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Der E-Commerce boomt. Längst erbringen auch kleine Unternehmen ausschließlich Umsätze im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen birgt allerdings einige Fallstricke. Für die Bestimmung des Leistungsortes ist es wichtig danach zu differenzieren, ob es sich bei den Kunden um Privatkunden oder Unternehmenskunden handelt und ob sich ihr Sitz im Inland, EU-Ausland oder im Drittland befindet.

Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden

Wie werden Leistungen über die Grenze abgerechnet? Hier finden Sie Hinweise zur korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung.

Umsatzsteuer international

Überblick über den Anwendungsbereich, Funktionsweise und Meldepflichten.