Handelsregister- und Gesellschaftsrecht

Wahl der Rechtsform

Erfordert Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb und haben Sie sich auch nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, so sind Sie Nicht-Kaufmann. In diesem Fall gilt für Sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuschließen und eine BGB-Gesellschaft (GbR) zu gründen.
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Kaufmann und unterliegt dem Handelsgesetzbuch (HGB). Als Kaufmann haben Sie - neben der Führung des Unternehmens als einzelkaufmännischem Betrieb – die Möglichkeit, u. a. zwischen folgenden Rechtsformen zu wählen:
Schon bei dem Entschluss, unternehmerisch tätig zu werden, stellt sich die Frage nach der Wahl der "richtigen" Rechtsform. Ein Patentrezept zur Ermittlung der maßgeschneiderten Rechtsform gibt es nicht.
Bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sind betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insbesondere auch haftungsrechtliche Kriterien zu berücksichtigen. Hilfreich können zunächst folgende Fragen sein:
  • Wollen Sie Ihre Tätigkeit allein oder mit Partner(n) ausüben?
  • Können Sie das nötige Kapital und unternehmerische Know-how allein aufbringen?
  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich? Sollten Sie deshalb Ihre persönliche Haftung einschränken?
  • Legen Sie besonderen Wert auf Firmennamen und "Standing" Ihres Unternehmens?
  • Passt die Rechtsform zur Betriebsgröße?
Informationen zu den einzelnen Rechtsformen finden Sie in der Infobox Downloads.
Für Ihre endgültige Entscheidung empfiehlt sich auch der Rat von Rechtsanwalt und Steuerberater.