Arbeitsrecht

Urteil: Annahmeverzug bei fristloser Kündigung

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. So hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29. März 2023 (5 AZR 255/22) entschieden. In einem solchen Fall spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung könne durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden.
In dem zu entscheidenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung zugesprochen da sich der Arbeitgeber aufgrund seiner unwirksamen fristlosen Kündigungen im Annahmeverzug befunden habe, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedurft hätte.