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Arbeitnehmeranfragen

Die Industrie- und Handelskammern dürfen sich nach dem IHK-Gesetz zu arbeitsrechtlichen Fragen nur eingeschränkt äußern. Insbesondere gehören die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen, etwa tarifrechtlicher Art oder in einzelnen arbeitsrechlichen Streitigkeiten, nicht zu den Aufgaben einer IHK. IHK-Mitglieder über Inhalt und Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften zu informieren, ist jedoch eine Teiltätigkeit der Industrie- und Handelskammern.
Aufgrund ihrer Funktion als Interessenvertreterin der gewerblichen Wirtschaft erteilt die Oldenburgische IHK grundsätzlich nur Arbeitgebern Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Ansprechpartner für Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften oder Rechtsanwälte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darüber hinaus ein Bürgertelefon eingerichtet.