Verbot von Mircoplastik

Bereits seit dem 17. Oktober 2023 gilt das sogenannte Mikroplastikverbot. Damit werden viele Verwendungen von Mikroplastik, das Produkten bewusst zugesetzt wird, untersagt.
Als Mikroplastik gelten unter anderem synthetische Polymerpartikel, die kleiner als 5 Millimeter und organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Betroffen sein können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte.
Die Verordnung regelt viele Ausnahmen und Übergangsbestimmungen. Alle Informationen zum Verbot finden Unternehmen auf der Website des REACH-CLP-Helpdesks.
Weitere Hintergründe finden Sie auf der Seite des BMUV.