Staatliche Forschungsförderung

Zugang zu F&E-Mitteln

Der Bundesrat hat ein Forschungszulagengesetz beschlossen.
Forschung und Entwicklung (F&E) ist für viele Unternehmen eine wichtige Investition zur Steigerung ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Wer in Zeiten der Digitalisierung langfristig erfolgreich sein will, sollte in die Weiterentwicklung des Unternehmens investieren. Mit dem Forschungszulagengesetz ermöglicht der Staat nun mehr Unternehmen den Zugang zu F&E-Mitteln.
Mit der steuerlichen Forschungsförderung werden Unternehmen jeder Größe und unabhängig vom Forschungsschwerpunkt steuerlich begünstigt. Gefördert werden anteilig, die im Rahmen des Forschungsprojektes entstanden Personalkosten.
Bemessungsgrundlage für die Zulage sind die entstandenen förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Löhne und Gehälter bis maximal zwei Millionen Euro, davon beträgt die Forschungszulage 25 Prozent, höchstens jedoch 500.000 Euro.
Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Grundlage hierfür ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt.
Weitere Details und ein Erklävideo finden Sie auf der Seite der zuständigen Stelle.
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