Arbeitssicherheit im Unternehmen

Mindestanforderungen an die Arbeitsschutzorganisation

Grundlagen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Dazu hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Diese Beurteilung hat den Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ und wird als Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei der Arbeit verstanden. Die Gefährdungsbeurteilungen werden in der Regel von dafür speziell ausgebildeten Personen durchgeführt. Der Arbeitgeber sollte folgende Personen einbeziehen:
  1. Fachkraft für Arbeitssicherheit
  2. Betriebsarzt/Arbeitsmediziner
  3. Sicherheitsbeauftragter
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi) haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die FASi absolviert eine spezielle Ausbildung, die ihm die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde vermittelt.
Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Der Betriebsarzt ist berechtigt, den ärztlichen Beruf auszuüben und verfügt zusätzlich über die arbeitsmedizinische Fachkunde.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiB) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Seine fachlichen Kenntnisse erlangt der SiB durch einen Lehrgang bei der Berufsgenossenschaft.
Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Bußgelder bis zu 25.000 Euro sind möglich.
Verfasser: Konstantin Siemer, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Online-Datenbank mit Regelwerken

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – ein Zusammenschluss des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften und der Unfallverbände – veröffentlicht alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke in einer Online-Datenbank. Dabei handelt es sich um die derzeit gültigen Vorschriften, Regeln und Informationen sowie Grundsätze der DGUV und der einzelnen Unfallversicherungsträger.
Dort finden Unternehmen alle Rechtsgrundlagen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz.
Bitte beachten Sie beim Arbeiten mit der Datenbank das Urheberrecht und die dort genannten Regelungen zur Nutzung in Ihrem Intranet.

Mediathek für Arbeitsschutzfilme

Vielen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit fehlt bei der Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung zur Veranschaulichung der Themen noch ein ansprechender Film.
In der Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung finden Akteure im Arbeitsschutz Links zu mehr als 160 einsetzbaren Arbeitsschutzfilmen. Diese sind verschiedenen Kategorien zu Themen wie Gefahrstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Instandhaltung, Lärm oder Baustellensicherheit zugeordnet. Das Abrufen und Vorführen der Filme ist kostenlos.

Checkliste zur Online-Gefährdungsbeurteilung für beruflich Reisende

Die rechtssichere Gestaltung eines praxistauglichen Hygienekonzepts für Dienstreisen kann insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung sein. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) bieten in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf mit dem Planungstool RABiT (RiskAssessment for Business Travel) (www.gesundekmu.de) eine Checkliste zur Online-Gefährdungsbeurteilung für beruflich Reisende an.