Gründung und Förderung

Öffentliche Förderungen

Corona-Hilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen geschaffen

Sie haben für Ihr Unternehmen während der Corona-Pandemie Überbrückungshilfe I - IV oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann stehen nun kurzfristig die Schlussabrechnungen an. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Härtefall- und Oktoberhilfe.
Nachdem der Bund die Corona-Maßnahmen Ende März 2022 beendete, sind im Anschluss daran die Corona-Wirtschaftshilfen Ende Juni 2022 ausgelaufen.
Die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I-IV sowie die November- und Dezemberhilfen sind grundsätzlich als zweistufige Verfahren aufgesetzt. In der 1. Stufe wurden die Anträge i.d.R. auf Prognosezahlen eingereicht (Kriterium: erwarteter Umsatzeinbruch in den jeweiligen Fördermonaten). In der 2. Stufe – der Schlussabrechnung mussten die tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen) eingereicht werden. Hieraus ergibt sich final die Förderberechtigung und die Förderhöhe. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.
Sofern noch keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist nach einer erneuten Verlängerung die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Kfw und NBank

NBank (Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützen Unternehmen bei Gründungs- und Investitionsvorhaben.
Die aktuellen Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie auf der KfW-Website einsehen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen. Für Rückfragen ist das Infocenter der KfW-Bankengruppe unter 0800 539 9001 (Infocenter Unternehmensfinanzierung) erreichbar.
Die aktuellen Konditionen der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen - NBank sind in den jeweiligen Förderprogrammen auf der Seite der NBank abrufbar. Für Fragen ist das Infocenter der NBank von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0511 30031 333 erreichbar.
Sie benötigen Beratung?
Wir bieten regelmäßige Finanzierungssprechtage mit Experten der NBank an. Die Teilnahme an dem ca. 45-minütigen Gespräch ist kostenfrei.

MikroSTARTer

Das Darlehen MikroSTARTer Niedersachsen wird direkt von der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) ohne Einschaltung einer Hausbank vergeben. Das Programm richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Gefördert werden außer Voll- und Teilzeitgründungen auch Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Zum Programm

Förderdatenbank des Bundes

Einen guten Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung bietet die Förderdatenbank des Bundes beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Sie informiert über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Die Datenbank enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche Informationen.

Förderprogramme der kreisfreien Städte und Landkreise

Informationen über die Förderprogramme der jeweiligen kreisfreien Städte und Landkreise im IHK-Bezirk können direkt bei den Wirtschaftsförderungen abgerufen werden. Die Plattform "regisonline" bietet für die Recherche eine Übersicht über die Ansprechpartner bei den Wirtschaftsförderern.