Gründung und Förderung

Finanzierung und Förderung für Gründerinnen, Gründer und Start-ups

Gründungsstipendium

Sie möchten sich mit einer innovativen, digitalen oder wissensorientierten Idee in Niedersachsen selbstständig machen? Dann holen Sie sich finanzielle Unterstützung durch das Gründungsstipendium mit bis zu 2000 Euro im Monat.
Ab sofort kann jeder mit einer innovativen, digitalen oder wissensorientierten Gründungsidee in Niedersachsen ein Stipendium beantragen. Das Gewerbe darf allerdings noch nicht angemeldet sein. Weiterhin wird eine professionelle Begleitung durch ein Start-up-Zentrum oder einer anderen Einrichtung vorausgesetzt.
Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase“ des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums richtet sich sowohl an einzelne Gründende als auch an Gründungsteams bis zu drei Personen und verschafft ihnen für acht Monate einen finanziellen Freiraum, die Idee der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Die Höhe des monatlichen Stipendiums beträgt 2.000 Euro, für Studierende 1.000 Euro. An wen das Gründungsstipendium vergeben wird, erfolgt auf Grundlage eines Scoring-Verfahrens.
Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden.

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.  Alle relevanten Informationen sind auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit abrufbar.
Um diesen Gründungszuschuss zu erhalten, wird eine Beurteilung des Gründungsvorhabens durch eine fachkundige Stelle benötigt. Hierfür stehen wir gern für gewerbliche Gründungsvorhaben im Oldenburger Land zur Verfügung. Zur Erstellung wird ein Entgelt in Höhe von 95,00 Euro berechnet. Bitte beachten Sie, dass wir diese Bearbeitung erst bei vollständigen Vorliegen der unten aufgeführten Unterlagen sowie nach Zahlungseingang aufnehmen werden. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nach Zahlungseingang maximal zehn Werktage.
Am Ende unseres Prüfprozesses werden wir grundsätzlich ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen führen. Bitte reichen Sie daher zuerst nachfolgend genannte Unterlagen im Original per Post ein, die zur Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens und anschließender Abgabe unserer Stellungnahme benötigt werden:
1. Auftragsformular an die Oldenburgische IHK
2. Antragsformular "Gründungszuschuss"
Das Antragsformular ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erhältlich. Wir benötigen hieraus die Seite "Stellungnahme der fachkundigen Stelle..." im Original, da wir unsere Stellungnahme in diesem Dokument abgeben werden.
3. Lebenslauf
4. Businessplan

MikroSTARTer

Das Darlehen MikroSTARTer Niedersachsen wird direkt von der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) ohne Einschaltung einer Hausbank vergeben. Das Programm richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Gefördert werden – außer Voll- und Teilzeitgründungen – auch Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Zum Programm

BAFA: “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”

Das Beratungsprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmensberatungen für junge und etablierte Unternehmen. Bezuschusst werden Unternehmensberatungen für verschiedene Unternehmensphasen, mit dem Zweck, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Zum Programm

Business Angels

Der Verein Business Angels Weser-Ems-Bremen w. V. bietet jungen Unternehmen ein breit gefächertes Netzwerk von Investoren und starken Partnern. Regelmäßige Matchingabende führen Gründer und Unternehmen mit Business Angels zusammen. Weitere Informationen zum Verein

Beteiligungskapital: NVenture der NBank für Start-ups und KMU

Wenn Sie im Zuge der COVID-19-Krise als Start-up oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen einen Liquiditätsbedarf haben, können Sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital in Form von Kleinbeihilfen gefördert werden.
Das Ziel der NBank ist es dabei, durch NVenture, Innovationen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.