Außenhandel

eUZ – Ursprungszeugnisse online beantragen

1. Ursprungszeugnisse beantragen

Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente (z. B. Handelsrechnungen) werden über die eUZ-Web-Anwendung online beantragt und bescheinigt. Ihre in “eUZweb” beantragten Dokumente werden in der Regel am selben Tag bis 16:00 Uhr bearbeitet. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel auf speziellen Formularen ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
Quickguides  erleichtern und erklären den Schnelleinstieg in die kontaktlose eUZweb-Anwendung und machen mit den Funktionen vertraut.
Ausnahme: Wenn ein Nassstempel zwingend erforderlich ist oder die eUZ-Web-Anwendung ausfällt, können Sie auch die analoge Antragsform per Post oder Boten verwenden. ACHTUNG – aber mit anderen Formularen! Wir beraten Sie in dem Fall gerne.

2. Die wichtigsten Infos zur eUZ-Web-Anwendung

  • Die Nutzung von und die Registrierung in der Anwendung sind kostenlos.
  • Ihr Zugang kann innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden.
  • Schnelle Bearbeitung: Beantragung, Bewilligung und Ausdruck auf Ihrem Drucker im Unternehmen innerhalb des gleichen Tages (bei Antragseingang bis 15:30 Uhr (Mo – Do) und 13:00 Uhr (freitags).
  • Notwendige Änderungen werden in der Anwendung kommuniziert , erledigt und gespeichert.
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
  • Benutzern können durch den Admin unterschiedliche Rechte erteilt werden (z.B. 4-Augen-Prinzip)
  • Nutzbar ohne PC-Bindung auf jedem internetfähigen Endgerät an jedem Ort.

3. Der Weg zum eUZ

Einfach unser Online-Formular ausfüllen und abschicken. Sie erhalten dann weitere Informationen per E-Mail.
Wie möchten Sie Ihre Dokumente online signieren? Sie haben die Wahl zwischen
             1.   Nutzerkennung (kostenlos) = Standard!
Ihre persönliche Verifizierung erfolgt mittels eines Passwortes, dass Sie selbst nach Registrierung im System vergeben. 
             2.   Signaturkarte und Kartenlesegerät (kostenpflichtig)                                     – sind nur sehr selten notwendig!
Evtl. ist Ihr Unternehmen in ein besonderes Sicherheitskonzept eingebunden , das den Einsatz einer Signaturkarte in Ihrem Unternehmen zwingend erforderlich erscheinen lässt? Im Rahmen der Beantragung Ihrer persönlichen Signaturkarte wäre dann eine Identifizierung über D-TRUST notwendig. Die IHK-GfI kann im Vorfeld dazu beraten, ob die Signaturkarte in Ihrem Fall wirklich Sinn macht. Generell nutzen nur sehr wenige Unternehmen die Signaturkarte und der Trend ist stark rückläufig.
Gültigkeit der Karte: 2 Jahre (Folgekarte muss vor Ablauf beantragt werden)
Kosten: 119,00 Euro, Folgekarte: 109,00 Euro, Kartenlesegerät ab 50,00 Euro

4. IHK-Gebühren

Die Gebühren betragen pro Ursprungszeugnis/Bescheinigung 6 Euro.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

5. Hinweise

  • Elektronisch ausgestellte UZ und bescheinigte Dokumente werden im Ausland in der Regel schon seit 2001 anerkannt. Ausnahme ist leider noch Ägypten (im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Kunden).
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Ursprungsnachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZ werden für den anschl. Ausdruck im Unternehmen UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet. Diese können bei Formularverlagen oder der IHK (international@oldenburg.ihk.de, Betreff "eUZ-Formulare") bestellt werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland bestimmte Erklärungen verlangt werden, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich um das Datum und die Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten quartalsweise einen Gebührenbescheid der IHK, der nur die Menge der bewilligten Anträge ausweist. Eine detaillierte Übersicht der können Sie sich über den Statistik-Bereich im eUZ ansehen.

6. Service-Portal und Support

Sollte eine generelle Störung in der Anwendung auftreten, werden Sie von dem IT-Dienstleister IHK-GfI direkt informiert.
Bedingung ist, dass Sie sich im Vorfeld beim Service-Portal der IHK-GfI anmelden.
Wenden Sie sich bei technischen Problemen bitte an den Support der GfI, wenn Sie Hilfe brauchen.
Bei Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.