eUZ – Ursprungszeugnisse online beantragen
1. Ursprungszeugnisse beantragen
Ursprungszeugnisse (UZ) und weitere Außenwirtschaftsdokumente – wie zum Beispiel Handelsrechnungen – können Sie bequem über die eUZ-Web-Anwendung online beantragen. Geht Ihr Antrag bis 12:45 Uhr bei uns ein, erfolgt die Bescheinigung in der Regel noch am selben Tag.
Anschließend stehen Ihnen die Dokumente sofort zur Verfügung:
- zum Ausdruck auf den vorgeschriebenen Formularen im Unternehmen oder
- als digitales Ursprungszeugnis (dUZ) (verlinken zum Beitrag) zum direkten Download.
Das IHK-Siegel sowie die IHK-Unterschriften werden dabei automatisch als Faksimile mitgedruckt – schnell, sicher und ohne zusätzlichen Aufwand.
2. Die wichtigsten Infos zur eUZ-Web-Anwendung
- Nutzung und Registrierung sind kostenlos.
- Ihr Zugang kann innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden.
- Schnelle Bearbeitung: Antrag, IHK-Bewilligung und Ausdruck auf einem Drucker Ihrer Wahl innerhalb des gleichen Tages (bei Antragseingang bis 12:45 Uhr (Mo – Do) und 11:15 Uhr (freitags).
- Notwendige Änderungen werden in der Anwendung kommuniziert, erledigt und gespeichert.
- Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
- Benutzern können durch den Admin unterschiedliche Rechte erteilt werden (z. B. 4-Augen-Prinzip)
- Nutzbar ohne PC-Bindung auf jedem internetfähigen Endgerät an jedem Ort.
3. Der Weg zum eUZ
Einfach unser Online-Formular ausfüllen und abschicken. Sie erhalten dann weitere Informationen per E-Mail.
- Bitte prüfen Sie, ob die technischen Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind.
Wie möchten Sie Ihre Dokumente online signieren? Sie haben die Wahl zwischen
1. Nutzerkennung (kostenlos) = Standard! Sie nutzen ein Passwort, dass Sie selbst vergeben.
2. Signaturkarte und Kartenlesegerät (kostenpflichtig) – sind nur sehr selten notwendig!
Evtl. ist Ihr Unternehmen in ein besonderes Sicherheitskonzept eingebunden , das den Einsatz einer Signaturkarte in Ihrem Unternehmen zwingend erforderlich erscheinen lässt? Im Rahmen der Beantragung Ihrer persönlichen Signaturkarte wäre dann eine Identifizierung über D-TRUST notwendig. Die IHK-GfI kann im Vorfeld dazu beraten, ob die Signaturkarte in Ihrem Fall wirklich Sinn macht. Aktuell nutzt kein Unternehmen die Signaturkarte. Gültigkeit der Karte: 2 Jahre (Folgekarte muss vor Ablauf beantragt werden)
4. IHK-Gebühren
Eine Übersicht der Kosten finden Sie hier: Gebührenordnung und Gebührentarif
5. Hinweise
- Seit 2001 werden elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse (eUZ) und bescheinigte Dokumente im Ausland in der Regel anerkannt.
Neu: Nach einer erfolgreichen Testphase steht Ihnen seit dem 15.09.2025 nun auch das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) bequem zum Download zur Verfügung. - Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Ursprungsnachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
- Beim eUZ werden für den anschl. Ausdruck im Unternehmen UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet. Diese können bei Formularverlagen oder der IHK (international@oldenburg.ihk.de, Betreff "eUZ-Formulare") bestellt werden.
- Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland bestimmte Erklärungen verlangt werden, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich um das Datum und die Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
- Nutzer der eUZweb-Anwendung erhalten quartalsweise einen Gebührenbescheid der IHK, der nur die Menge der bewilligten Anträge ausweist. Eine detaillierte Übersicht der Anträge können Sie sich über den Statistik-Bereich im eUZweb-Programm ansehen.
- Jeder Antrag wird elektronisch archiviert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
6. Service-Portal und Support
Sollte eine generelle Störung in der Anwendung auftreten, werden Sie von dem IT-Dienstleister IHK-GfI direkt informiert. Bedingung ist, dass Sie sich im Vorfeld beim Service-Portal der IHK-GfI anmelden.
Wenden Sie sich bei technischen Problemen bitte an den Support der GfI, wenn Sie Hilfe brauchen.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
7. NEU: Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)
Die Digitalisierung hat im Bereich Außenhandel einen weiteren Meilenstein erreicht. Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht Ihnen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung! Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente. Einige Pilot-IHKn haben dies im Vorfeld in über 90 Ländern erfolgreich getestet.
Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)
- Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten.
- Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen.
- Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
- Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
- Bei berechtigtem Interesse lässt sich die Echtheit der Urkunde über das Verifizierungsportal der deutschen IHK überprüfen.
- Ein Ausdruck des dUZ ist nicht vorgesegen. Ausdrucke des dUZ sind daher zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
- MAC-User können das dUZ verwenden.