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Importverfahren ICS2 - mehr Sicherheit durch Vorabmeldungen

Neues Importverfahren nach ICS2 – Release 3 ist seit 3. Juni 2024 live

Im Zeitraum 3. Juni 2024 bis 1. April 2025 müssen die Wirtschaftsakteure im Rahmen des ihnen zugeteilten Bereitstellungsfensters eine Verbindung zu ICS2 herstellen
Die Bereitstellungsfenster variieren nach Transportmodus:
ab 03.06.24: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen
ab 04.12.24: See- und Binnenschifffahrt auf Hausebene
ab 01.04.25: Straßen- und Schinenverkehrsunternehmen
Wer zu anderen Zeitpunkten beginnen will oder muss, sollte sich unbedingt mindestens einen Monat vor den festgelegten Zeitfenstern bei den National Service Desks (Nationale Zollbehörde) des EU-Mitgliedsstaates melden

Das ICS2 dient vorrangig der Sicherheit beim Import von Lieferungen aus Drittstaaten. Die elektronische Vorabmeldung des ICS2 soll Gefahren abwehren, indem sie Klarheit in den Importprozess bringt. Gleichzeitig sollen die Verantwortlichen potenzielle Gefährdungen bereits am Abgangsort im Drittland erkennen. So macht das ICS2 den gesamten Binnenmarkt der EU sicherer.
Die EU-Kommission definiert das neue Kontrollsystem als „wesentliches EU-Zollinstrument für das Management von Eingangsgrenzkontrollen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr“.
Das ICS2 beeinflusst das bisherige Importverfahren von Lieferungen in die EU. Um einfacher zu erkennen, wie das ICS2 den Zollprozess in der EU verändert, lässt sich das Zollsystem in die folgenden fünf Schritte unterteilen:
1. Eingangsanmeldung Zu Beginn des Imports muss der Dienstleister, der die Lieferung in die EU befördert, eine Entry Summary Declaration (dt. „Eingangs Summarische Anmeldung“, auch „ESumA“, „Eingangsanmeldung“) abgeben.
2. Ankunftsmeldung
Die Ankunftsmeldung ist zunächst nur im Luftverkehr notwendig. Für die Meldung ist der Betreiber des Verkehrsmittels verantwortlich, z. B. im Luftverkehr die Airline.
Der Betreiber muss die Ankunftsmeldung bereits bei der ersten Ankunft im Zollgebiet der EU im Zollsystem ATLAS erstellen.
3. Gestellung
Bei der Gestellung informieren die Verantwortlichen die Zollbehörde darüber, dass die Lieferung in der EU angekommen ist.
Für die Gestellung der Waren sind folgende Parteien verantwortlich:
  • Vorrangig das Unternehmen, dass seine Waren in die EU liefern möchte.
  • Zweitrangig Unternehmen, die den Versand angeordnet haben.
  • Ggf. auch Unternehmen, die die Lieferung nach Eintreffen in der EU übernommen haben, z. B. eine Spedition.
In jedem Fall ist es wichtig, die Gestellung mit den Zollbehörden abzustimmen. Deshalb ist die zuständige Zollbehörde in Deutschland über ATLAS in Kenntnis zu setzen.
Wichtig ist, dass die Angaben in der Gestellung identisch mit den Inhalten der Eingangsmeldung sind. Außerdem muss die Gestellung der Ware unverzüglich stattfinden, ohne schuldhafte Verzögerungen.
4. Verwahrung
Nach der Gestellung müssen die Verantwortlichen ihre Güter in vom Zoll bewilligten Verwahrlagern aufbewahren. Für diesen Schritt sind ausschließlich vom Zoll genehmigte Lager zulässig.
Während der Verwahrung dürfen keine Veränderungen an der Lieferung erfolgen.
5. Überführung
Im Rahmen der Überführung werden die Waren einem bestimmten Zollverfahren zugeordnet. Mögliche Verfahren sind z. B.:
  • Ausfuhrverfahren
  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
  • vorübergehende Verwendung
Das ICS2 bezieht sich auf die ersten drei Schritte des Importverfahrens in der EU – die Eingangsmeldung, Ankunftsmeldung und Gestellung der Lieferung.

ICS2 ändert Eingangsanmeldung

Ein Bestandteil des Importprozesses, der sich durch das ICS2 geändert hat, ist die Entry Summary Declaration (Eingangsanmeldung/ESumA). Sie dient der Sicherheitsbeurteilung von Importlieferungen in die EU und ist von dem Dienstleister einzureichen, der die Güter in die EU befördert.
Grundsätzlich enthält die Eingangsanmeldung folgende Bestandteile:
  • Sendungsnummer
  • Gewicht der Lieferung
  • Anzahl der Packstücke
  • Airwaybill (AWB)
  • House Airwaybill (HAWB)
Durch die Einführung des ICS2 müssen die Verantwortlichen künftig die ersten sechs Ziffern des Harmonisierten System-(HS-)Codes in der Anmeldung dokumentieren. Zuvor waren vier Ziffern ausreichend. Außerdem ist die Eingangsanmeldung in Zukunft noch vor der Verladung der Lieferung bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen.
Lesen Sie mehr auf den Seiten der Europäischen Union Taxation and Customs Union und beim Zoll Zoll online - Abgabe ESumA und Ankunftsmeldung