Zollstreit USA
Zollerhöhungen USA
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Dass meist im Gegenzug ein Überschuss der USA bei Dienstleistungen besteht, wird dabei unterschlagen.
Welche US-Strafzölle sind geplant?
Am 9. April, kurz nach Inkrafttreten der länderspezifischen Zollsätze, hat Donald Trump angekündigt, diese mit sofortiger Wirkung für “verhandlungsbereite” Länder für 90 Tage auszusetzen und nur noch einen Zollsatz von 10 Prozent auf alle Waren zu erheben. Im Gegenzug wird auch die EU ihre bereits beschlossenen Zölle für bestimmte US-Produkte für 90 Tage aussetzen.
Die US-Administration hat zahlreiche Zusatzzölle im März und April 2025 mit unterschiedlichen Rechtfertigungsgründen in Kraft gesetzt oder geplant. Dazu gehören Zölle auf:
- Fast alle Waren, sofern nicht bereits anderweitig durch Zusatzzölle erfasst: sogennannte “reciprocal tariffs”
- Autos und Autoteile: Proclamation 26.3.25 Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts (section 232)
- Aluminium und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10895 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Aluminum (section 232)
- Eisen/Stahl und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10896 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Steel (section 232)
- Länder, die Erdöl in Venezuela kaufen: Executive Order 14245 of March 24, 2025 Imposing Tariffs on Countries Importing Venezuelan Oil
- Zölle wegen Drogenausgangsstoffen gegen China, Mexiko, Kanada
Die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:
- http://www.whitehouse.gov Rubrik News:
- Fact Sheets
- Presidential Actions
- http://www.federalregister.gov Presidential Documents
- Executive Orders
- Proclamations
- Suchhilfe: Verwenden Sie die Schagworte “Import”, dann “presidential document” und den verursachenden Präsidenten.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden fortlaufend von der GTAI veröffentlicht.
Was steht fest?
Seit dem 5. April 2025 erheben die USA 10 Prozent Zusatzzölle auf alle Importe. Davon ausgenommen sind:
- Waren, die bereits von anderen Zusatzzöllen erfasst sind
- Waren in Anhang 2 der Proklamation
- Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA
Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen US-Zöllen erhoben.
Seit dem 9. April 2025 werden anstelle des zehnprozentigen allgemeinen Satzes länderspezifische Sätze erhoben. Für die EU sind das 20 Prozent, für China 34 Prozent (zusätzlich zu den bestehenden 20 Prozent). Für einige Länder wurden die länderspezifischen Zölle für 90 Tage ausgesetzt, für China dagegen beispielweise nochmals erhöht. Staaten, die in der Ländertabelle nicht genannt sind, bleiben bei zehn Prozent.
Wichtig: Der länderspezifische Satz knüpft am Urspung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) stehen fest. Sie sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Diese Information muss der Importeur bereitstellen. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen.
Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl. Die Zusatzzölle betreffen Ursprungswaren aller Länder. Trotzdem werden Informationen zum Land des “Schmelzens und Gießens” verlangt. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen Zusatzzöllen veröffentlicht.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Was ist unklar?
Zahlreiche Detailregelungen sind offen:
Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, ist offen. Die häufig verlangten Mill Test Certificates (MTC) sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben unklar sind.
Besonders kritisch ist die Situation im Bereich Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, werden aktuell 200 Prozent Zoll erhoben. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt auf dem 200 Prozent Zoll liegen. Wegen des Russland-Embargos liegen häufig Bestätigungen vor, dass es sich nicht um russisches Vormaterial handelt. Es ist offen, ob dies ausreicht.
Wichtig sind die von den US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
Falls ein Produkt von mehreren Zusatzzöllen betroffen ist: Fallen diese mehrfach an? Falls ein Produkt sowohl Stahl als auch Aluminium enthält und jeweis von der Regelung erfasst wird, werden die jeweiligen Anteile verzollt. Bei anderen Kombinationen (z.B. Aluminium und Autoteil) ist dies noch offen.
Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?
Die EU-Kommission hat als Reaktion zweistufige Gegenmaßnahmen angekündigt. Diese umfassen zum einen das automatische Wiederinkrafttreten der EU-Rebalancing-Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 und zum anderen zusätzliche EU-Gegenmaßnahmen, die ursprünglich Mitte April in Kraft treten sollten.
Maßnahmen zum 15. April 2025 (vorerst ausgesetzt):
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren.
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren.
- Hinweis: Die Zusatzzölle sind noch nicht im elektronischen Zolltarif hinterlegt. Dies wird spätestens am 1. April 2025 der Fall sein.
Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025:
Für die zusätzlichen Gegenmaßnahmen bis Mitte April hat die EU bereits eine umfangreiche Liste mit potentiellen Produkten, die von den Gegenzöllen erfasst werden könnten, veröffentlicht: Pressemitteilung der EU-Kommission zu den angekündigten Maßnahmen (inkl. Warenliste)
Was kann man tun?
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus / DDP vereinbart worden ist.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.