Änderung im türkischen Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026

Ab dem 01.01.2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.

Anforderungen an exportierende Unternehmen

Für Betriebe, die die genannten Produkte ab dem 1. Januar 2026 für den menschlichen Verzehr in die Republik Türkei exportieren möchten, ist es erforderlich, bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei zu übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Handelsministeriums der Republik Türkei (Englisch/Türkisch).

Handlungsempfehlung

Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der gennanten Landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.