Geschäfte weltweit
Europäischen Freihandel voranbringen
Freihandelsabkommen (Englisch: Free Trade Agreement (FTA)) bilden die sicherste und für KMU am einfachsten nutzbare rechtliche Grundlage für erfolgreiche Abwicklung von Geschäften mit Drittländern. Den umfassenden Marktzugang in Drittlandsmärkte über FTAs zu ermöglichen, muss daher oberstes Gebot der europäischen Handelspolitik sein. Sächsische Unternehmen müssen auf diese Weise verlässliche Rohstoffquellen erschließen, ihre immateriellen Vermögensgegenstände im Zielmarkt sicher verwerten und ohne tarifäre sowie nichttarifäre Handelshemmnisse mit Partnern Vorort handeln können. Den Wettbewerb verzerrenden Subventionen ist ebenso angemessen zu begegnen, wie etwa Joint-Venture Auflagen und Kooperationszwängen. FTAs müssen der Notwendigkeit des Investitions- und Technologieschutzes Rechnung tragen. Ausstehende Ratifizierungen müssen schnellstmöglich abgeschlossen werden. Bei zukünftigen FTA – Verhandlungen sollte der Abschluss von Einzelkapital in Betracht gezogen werden, um in einzelnen Handlungssektoren bereits erste Marktzugänge nutzen zu können.
Lösungsansätze sind:
- Partnerschaften in ersten Handlungsfeldern anstreben (z.B. Rohstoffabkommen), um diese nach Inkrafttreten inkrementell weiter zu vollwertigen FTAs fortzuschreiben
- FTAs kontinuierlich mit den politischen Initiativen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit verzahnen und den Programmzugang von KMU operativ vereinfachen
- Den europäischen Zugriff auf zukunftsrelevante Rohstoffe durch gezielt verhandelte Partnerschaftsabkommen fokussiert vorantreiben.
- Nachhaltigkeitsstandards in FTAs und Partnerschaftsabkommen dürfen nicht nur als Auflagenkapitel gestaltet werden, sondern müssen dazu beitragen europäische Industrie-, Prozess- und Produktstandards als Wettbewerbsfaktor global zu stabilisieren.
- Der rasanten Entwicklung der Digitalwirtschaft folgend, müssen Abkommen die Bedürfnisse von digitalen (Industrie-) Services und Plattformgeschäftsmodellen stärker adressieren und einen simplen Marktzugang für KMU ermöglichen.
EU-Mercosur
Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Es regelt den Abbau von Handelshemmnissen (insbesondere Zölle), den verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens, Regeln zum Warenursprung sowie gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Ziel ist es, Handel und Investitionen zwischen den Regionen zu vertiefen und rechtliche Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit zu schaffen.
Das Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Es sieht unter anderem die schrittweise Abschaffung der Einfuhrzölle auf über 91 Prozent der EU-Waren vor, die in den Mercosur exportiert werden. Seit dem 1. Mai 2026 sind die Zölle auf wichtige EU-Exportgüter wie Autos, Arzneimittel, Wein, Spirituosen und Olivenöl abgeschafft oder drastisch gesenkt. Der 1. Mai 2026 markiert zudem den Beginn des Abbaus nichttarifärer und technischer Handelshemmnisse, da nun Vorschriften zur Konformitätsbewertung, zur Kennzeichnung und zur Einhaltung internationaler Normen angewandt werden. Auch die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen werden geöffnet, sodass EU-Unternehmen sich zu gleichen Bedingungen wie lokale Wettbewerber um öffentliche Aufträge auf Bundes- und Landesebene bewerben können. Dienstleistungsexporteure – in Branchen wie Finanzen, IT und Transport – werden unmittelbar von klareren Lizenzvorschriften, diskriminierungsfreien Verfahren und der Freizügigkeit von Arbeitnehmern profitieren. Bis 2040 soll das Abkommen laut EU-Kommission die jährlichen Ausfuhren der EU in die Mercosur-Region um 39 Prozent auf 50 Milliarden Euro steigern.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserer Delegationsreise nach Südbrasilien und Argentinien vom 14. bis 21. November 2026 teilzunehmen. Wir bieten die Reise zusammen mit der Handelskammer für Bremen und Bremerhaven, der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser und der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg an.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmendenzahl begrenzt ist.
Die Reise legt inhaltlich den Fokus auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft, den Energiesektor sowie auf Häfen und Logistik. Ein detailliertes Programm sowie weiterführende organisatorische Informationen und die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung erhalten Sie hier: IHK-Delegationsreise Brasilien Argentinien Bei Fragen, wenden Sie sich an Marie-Aude Boulier: marie-aude.boulier@oldenburg.ihk.de
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmendenzahl begrenzt ist.
Die Reise legt inhaltlich den Fokus auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft, den Energiesektor sowie auf Häfen und Logistik. Ein detailliertes Programm sowie weiterführende organisatorische Informationen und die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung erhalten Sie hier: IHK-Delegationsreise Brasilien Argentinien Bei Fragen, wenden Sie sich an Marie-Aude Boulier: marie-aude.boulier@oldenburg.ihk.de
EU-Indien
am 27. Januar 2026 haben die Europäische Union und Indien einen entscheidenden Verhandlungsdurchbruch für ein bilaterales Handelsabkommen erzielt. Die Gespräche hatten bereits 2007 begonnen und waren über Jahre hinweg mehrfach unterbrochen worden. Mit dem nun erzielten Ergebnis wird ein zentraler Schritt zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Partnern erreicht. Verhandlungen über ein separates Investitionsabkommen sowie über ein Abkommen zu geografischen Schutzangaben dauern weiterhin an. Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Vertragstexte in Kürze veröffentlicht, rechtlich geprüft und in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Anschließend wird die Europäische Kommission dem Rat Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie eines Ratsbeschlusses. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
Anschließend wird die Europäische Kommission dem Rat Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie eines Ratsbeschlusses. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.