Wirtschaftskompetenz für helfende Berufe
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
Der Lehrgang Gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) bereitet dich praxisnah auf die Schnittstelle zwischen sozialer oder medizinischer Arbeit und betriebswirtschaftlichem Handeln vor. Du lernst, Einrichtungen effizient zu organisieren, Qualitätsstandards zu sichern und Teams in Pflege, Medizin oder Sozialwesen erfolgreich zu führen. Mit diesem Abschluss qualifizierst du dich für verantwortungsvolle Führungspositionen – sinnstiftend und zukunftsorientiert.
Was zeichnet die Weiterbildung aus?
Mit der Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen machst du den entscheidenden Schritt von der Ausführung hin zur gestaltenden Führungsfunktion. Du schließt die Lücke zwischen Unterstützung und Wirtschaftlichkeit, indem du lernst, soziale und medizinische Einrichtungen strategisch und finanziell erfolgreich zu steuern. Du steigst aus dem klassischen Alltag aus und übernimmst stattdessen Verantwortung, die etwas bewegt – ob im Krankenhaus, in der Pflege, in Praxen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Fortbildungsabschluss ist gleichwertig zu einem Bachelor (Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen) und förderfähig durch das Aufstiegs-Bafög (Erstattung von bis zu 75 % der Teilnahme- und Prüfungskosten).
Für wen eignet sich die Weiterbildung?
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte, die …
- … aus der praktischen Pflege/Medizin/sozialen Arbeit in eine Position wechseln möchten, in der sie Einrichtungen leiten, Konzepte entwickeln und Teams koordinieren.
- … über eine kaufmännische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen, erste Erfahrungen im Gesundheits- und Sozialwesen gesammelt haben und sich nun spezialisieren möchten.
Tipp: Nicht sicher, ob die Weiterbildung das Richtige für dich ist? Nutze unsere kostenlose und unabhängige Weiterbildungsberatung!
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Für die Teilnahme am Lehrgang gibt es keine formellen Voraussetzungen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, musst du zum Zeitpunkt der Prüfung jedoch Folgendes nachweisen können:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich oderlandesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss überwiegend im Sozial- oder Gesundheitswesen erworben und wesentliche Bezüge zum Fachbereich Gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Personalwesen (IHK) aufweisen.
Tipp: Ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, kannst du kostenlos und unverbindlich über unser Onlineportal prüfen lassen. Dazu stellst du einen „Zulassungsantrag“ für den gewünschten Abschluss. Um sicherzugehen, empfehlen wir die Zulassungsprüfung vor Anmeldung zum Lehrgang zu machen.
Inhalte im Überblick
Folgende Themen erwarten dich:
| Lern- und Arbeitsmethodik | |
| Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse |
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| Steuern von Qualitätsmanagementprozessen |
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| Gestalten von Schnittstellen und Projekten |
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| Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen |
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| Führen und Entwickeln von Personal |
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| Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen |
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Termine & Anmeldung
Den Lehrgang kannst du bei uns in verschiedenen Varianten belegen:
| 01.12.2026 bis 10.03.2028 | Details und Anmeldung | dienstags und donnerstags von 17:30 bis 20:45 Uhr und 1x im Monat samstags von 08:30 bis 13:30 Uhr | 524 UStd. | Live Online Unterricht (in Kooperation mit didaris) |
| 03.05.2027 bis 13.10.2028 | Details und Anmeldung | montags und mittwochs 17:30 bis 20:45 Uhr | 524 UStd. | Live Online Unterricht (in Kooperation mit didaris) |
| 07.12.2027 bis 23.03.2029 | Details und Anmeldung | dienstags und donnerstags von 17:30 bis 20:45 Uhr und 1x im Monat samstags von 08:30 bis 13:30 Uhr | 524 UStd. | Live Online Unterricht (in Kooperation mit didaris) |
Hinweise:
- Zusätzlich zu den Unterrichtszeiten solltest du Zeit für die Vor- und Nachbereitung einkalkulieren, die für den Lernerfolg entscheidend ist.
- Im Sommer und über den Jahreswechsel sind Ferien vorgesehen.
- Zur intensiven Prüfungsvorbereitung ist eine Vollzeit-Woche am Ende des Lehrgangs vorgesehen, die als Bildungsurlaub anerkannt werden kann.
Warum lohnt sich die Weiterbildung?
- Wirtschaftsexpertise für soziale Berufe: Du lernst Budgets, Recht und Personalführung, bewegst dich aber weiterhin im sozialen Umfeld.
- Mitgestaltung und Management: Du schaffst eine wertvolle Grundlage für Führungsverantwortung mit der du dein Arbeitsumfeld zukunftsorientiert gestalten kannst.
- Abschluss auf Bachelor-Niveau: Der staatlich anerkannte Abschluss ist im DQR auf Stufe 6 eingeordnet – also formal gleichwertig mit einem akademischen Bachelor.
So läuft die Prüfung ab
Die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) legst du (unabhängig vom Lehrgangsanbieter) bei der Oldenburgischen IHK ab. Achtung: Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig vom Lehrgang und muss eigenverantwortlich vorgenommen werden!
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle Handlungsbereiche thematisiert werden.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation (10 Min.) und Fachgespräch (20 Min.). Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge auch darüber hinaus beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können.
Weitere Infos findest du hier.