Geprüfte Technische Betriebswirte

Geprüfte Technische Betriebswirte sind befähigt, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Technische Betriebswirte gestalten und führen betriebliche Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten, sie leiten und unterstützen Projekte, sie koordinieren technisch-wirtschaftliche Prozessschnittstellen und sie führen Mitarbeiter und Prozessbeteiligte.

Verordnung

Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess,
  2. Management und Führung,
  3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.
Die erste Teilprüfung „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.
Nach dem Ablegen der ersten Teilprüfung ist die zweite Teilprüfung „Management und Führung“ sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen.
Nach erfolgreichem Abschluss der beiden ersten Prüfungsteile ist der fachübergreifende technikbezogene Prüfungsteil in Form einer praxisorientierten Projektarbeit mit sowohl technischem als auch kaufmännischem Hintergrund und einem Fachgespräch zu prüfen. Mit dem letzten Prüfungsteil soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss der beiden ersten Prüfungsteile begonnen werden.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Betriebswirt” oder “Geprüfte Technische Betriebswirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Oldenburgischen IHK.

Anmeldefristen

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.

Vorbereitungslehrgänge

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).