Geprüfte Poliere

Poliere planen, organisieren und dokumentieren den Bauprozess im Hochbau oder Tiefbau und stellen sicher, dass Bauarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Sie übernehmen wesentliche Aufgaben in der Baustellenplanung und steuern die Logistik von Bauabläufen. Sie kommunizieren mit Auftraggebern und Behörden und stellen eine reibungslose Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten sicher. Die Führung und Einarbeitung von Mitarbeitenden und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Verordnung

Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen. Zudem muss eine Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden.
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Baubetrieb (inkl. Fachgespräch und Präsentation)
  2. Bautechnik
  3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Der Prüfungsteil Bautechnik umfasst die Bereiche Hochbau und Tiefbau. Die Prüfungsteilnehmer bestimmen in welchem Bereich sie geprüft werden sollen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Projektarbeit (Prüfungsteil Baubetrieb).

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlä- gige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbil- dungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbil- dungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
  3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Oldenburgischen IHK.

Anmeldefristen

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.

Vorbereitungslehrgänge

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).