Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation

Projektorganisation, effizientes Management, E-Business und die zunehmende Internationalisierung bestimmen das Fortbildungsprofil „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation“. Die „Büro-Profis" können in allen Branchen und Wirtschaftszweigen eingesetzt werden und beschäftigen sich mit umfassenden Büroleitungstätigkeiten. Sie nutzen betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und setzen ihre Aufgaben und Projekte eigenständig und teamorientiert um. Zu ihren Tätigkeiten gehören ebenso die Optimierung der Qualität von Arbeitsprozessen und die Unterstützung der Führungsebene. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.

Verordnung

Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
  2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
  3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
  4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung muss das Endergebnis der beiden Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte betragen. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Oldenburgischen IHK.

Anmeldefristen

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.

Vorbereitungslehrgänge

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten aber selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).