Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement

Bachelor Professionals in Straßenbetriebsmanagement verantworten als Führungskräfte die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind für die Jahresarbeitsplanung und die Steuerung der personellen, technischen und materiellen Ressourcen zuständig, beraten Kundinnen und Kunden und stellen die Funktionsfähigkeit von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sicher. Als Führungskräfte verantworten sie die Personalführung, fördern die Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung und sind verantwortlich für die Ausbildung.

Verordnung

Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen. Zudem muss eine Projektarbeit angefertigt und Präsentiert werden.
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Grundlegende Qualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen (inkl. Fachgespräch mit Präsentation)
Die Projektarbeit besteht aus den folgenden drei Prüfungsleistungen:
  1. einer schriftlichen Hausarbeit im Prüfungsbereich Technik, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist,
  2. einer mündlichen Präsentation der angefertigten Gesamtplanung und
  3. einem Fachgespräch.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin,
  2. eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
  3. eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis für die berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) nachzuweisen.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Oldenburgischen IHK.

Anmeldefristen

Die Prüfung wird im Frühjahr und Herbst angeboten. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar und 10. Juli des Jahres.

Vorbereitungslehrgänge

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).