Infos für Unternehmerinnen
Schön, dass Sie als Gastgeberin dabei sein wollen! So geht es weiter:
- Angebotseinstellung auf der IHK-Homepage und dem Girls’Day-Bundesportal:
Wir laden Ihr Angebot auf unserer Seite und zugleich im Girls’Day-Bundesportal hoch. - Bewerbung: Wir bewerben die Angebote ab Jahresbeginn bei den Schülerinnen.
- Anmeldungen der Schülerinnen: Die Mädchen können sich über das Bundesportal für Ihr Angebot anmelden. Die Kontaktdaten kann nur die IHK einsehen.
- Ihre Kontaktaufnahme zu den Schülerinnen: Ca. 10 Tage vor dem Girls’Day senden wir Ihnen die Kontaktdaten der angemeldeten Schülerinnen zu. Wichtig: Sie treten in Kontakt mit den Schülerinnen und vereinbaren mit ihnen Treffpunkt und Planung für den Vormittag.
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Gestaltung des Angebots/Unternehmerinnengesprächs: Es bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen, wie Sie den Vormittag gestalten. Geplant sind ca. vier bis fünf Stunden. Stimmen Sie bitte die Startzeit auf die Anreisezeiten der Schülerinnen bzw. den Bus- oder Zugfahrplan ab.Da Ihr Angebot im Rahmen unseres IHK-Girls’Day „Ich werde Chefin“ stattfindet, ist ein Programmpunkt verbindlich: das Gespräch mit Ihnen als Unternehmerin, in dem die Mädchen alle Fragen zur Selbstständigkeit stellen können. Schön wäre zudem eine Betriebsführung, wenn dies möglich ist. Weitere Ideen: Workshops zu Geschäftsidee-Entwicklung, Preisgestaltung, Präsentation der eigenen Ideen, Simulation eines Vorstellungsgesprächs, Präsentation auf Social Media, …
- Versicherungen: Durch den Eintrag ins Girls’Day-Portal sind die Teilnehmerinnen in jedem Fall haftpflichtversichert und über die Schule unfallversichert. Alle wichtigen Informationen zum Thema Haftpflicht- und Unfallversicherungen finden Sie auf der Girls’Day-Homepage Stichwort “Versicherungen”.
- Aufsichtspflicht: Während der Aktion, also Ihrer Girls'Day-Veranstaltung, nehmen Sie, beziehungsweise die Betreuerinnen und Betreuer der Teilnehmerinnen, die Aufsichtspflicht wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für Ihre Organisation und für die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse gelten. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Girls’Day-Homepage Stichwort “Aufsichtspflicht”.
- Fotorechte: Wir freuen uns über Fotos, die Sie uns gerne nach dem IHK-Girls’Day zur Verfügung stellen. Beachten Sie hier bitte (und auch für Veröffentlichungen über Ihre eigene Homepage oder Social Media-Kanäle): Sie benötigen eine Erlaubnis der Eltern und eine Freigabeerklärung jedes abgebildeten Mädchens. Download Freigabeerklärung. Mehr Infos hierzu finden Sie auf der Girls’Day-Homepage Stichwort “Veröffentlichung von Fotos”. Die Mädchen bringen das unterschriebene Exemplar zu Ihnen mit, die IHK benötigt dann eine Kopie (Scan).
- Teilnahmebestätigung für die Schülerinnen: Bestätigen Sie den Teilnehmerinnen bitte am Ende die Teilnahme (Download Teilnahmebestätigung.).
Weitere Informationen: Rechtliches + Organisatorisches | Girls'Day (girls-day.de)