Ausbildung

Hinweise zum Report Kaufleute Versicherungen und Finanzanlagen

Einleitung

Der Prüfling hat zu der praxisbezogenen Aufgabe einen Report zu erstellen. Dieser soll im Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführten betriebliche Fachaufgabe zeigen, dass er
  • komplexe Aufgaben bearbeiten kann,
  • seine Vorgehensweise begründen kann, insbesondere in Bezug auf Planung und Umsetzung,
  • Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann, wobei er insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte berücksichtigt,
  • die Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, darstellen kann,
  • projektorientierte Arbeitsweisen anwendet,
  • den Prozess reflektieren kann und
  • in der Lage ist, die Ergebnisse zu bewerten.
Der eingereichte Report dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet.

Hinweise zum Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) in Prüfungen

Prüfungsteilnehmende, die im Rahmen ihrer IHK-Abschlussprüfung die Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen, beachten bitte zwingend die entsprechenden Vorgaben der IHK.

Formale Hinweise für die Erstellung des Reportes

Inhaltliche Hinweise für die Erstellung des Reportes

Gliederungspunkte gem. Ausbildungsordnung

  • Aufgabenstellung / Arbeitsauftrag
  • Planungsphase / Vorbereitungsphase
  • Durchführungsphase
  • Auswertung
  • Verwendung der „Ich-Form“

Obligatorische Hinweise

  • Bitte reichen Sie den Report in 4-facher Ausfertigung spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 ein.
  • Versehen Sie bitte jede Ausfertigung mit dem Formular-Deckblatt (= 4 zusammengeheftete Einzelexemplare mit jeweils einem Deckblatt).
Wichtig!: Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter oder Ordner.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).