Ausbildung
Handreichung: Informationen zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Antrag/Dokumentation/Präsentation/Fachgespräch)
Termine und Fristen
| Zeitlicher Ablauf der Fachaufgabe im Einsatzgebiet | Sommerprüfung | Winterprüfung |
| Beginn der Antragsbearbeitung | Nach Anmeldeschluss 01.02. | Nach Anmeldeschluss 01.09. |
| Antragsfrist | ca. Mitte Februar | ca. Mitte September |
| Genehmigungszeitraum | 3 - 4 Wochen nach Antragsfrist | 3 - 4 Wochen nach Antragsfrist |
| Durchführungszeitraum | Nach Genehmigung bis Abgabefrist | Nach Genehmigung bis Abgabefrist |
| Abgabefrist Dokumentation | Eine Woche vor der schriftlichen Abschlussprüfung | Eine Woche vor der schriftlichen Abschlussprüfung |
| Präsentation und Fachgespräch | Juni/Juli (bis zu den Sommerferien) |
im Januar des Folgejahres |
Hinweise zum Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) in Prüfungen
Prüfungsteilnehmende, die im Rahmen ihrer IHK-Abschlussprüfung die Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen, beachte bitte zwingend die entsprechenden Vorgaben der IHK.
Antrag für die Fachaufgabe
Vor der Durchführung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss eine Beschreibung der Fachaufgabe (einen Antrag für die Fachaufgabe) zur Genehmigung vorzulegen. Das Antragsverfahren für die Fachaufgabe erfolgt ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros). Der Antrag muss spätestens bis zum Abgabetermin mittels PIN-Freigabe an die IHK übermittelt werden. Nach der PIN-Freigabe ist die weitere Bearbeitung des Antrages im Online-Portal nicht mehr möglich. Die zur Freigabe notwendige PIN wird dem Prüfling rechtzeitig vor der Abgabefrist über das IHK-Online-Portal bzw. per E-Mail zur Verfügung gestellt. Über den eingereichten Antrag erhält der Prüfling eine Bestätigungsmail.
Liegt bis zum Ende der Antragsfrist kein Antrag für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet vor, so kann die Prüfungsleistung mit null Punkten „ungenügend“ bewertet werden!
Antragsgenehmigung / -ablehnung
Der Prüfling erhält ca. 3-4 Wochen nach Antragsfrist Nachricht über die Entscheidung des Prüfungsausschusses. Erst nach der Genehmigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss kann der Prüfungsteilnehmer mit der Erstellung der Dokumentation beginnen. Sollte der Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, erhält der Prüfling per E-Mail die Aufforderung, den Antrag gemäß den Hinweisen des Prüfungsausschusses zu überarbeiten. Hierfür werden dem Prüfling einige Tage zur Überarbeitung eingeräumt.
Dokumentation
Die Dokumentation ist ein bewertungsrelevanter Bestandteil der Fachaufgabe im Einsatzgebiet und dient dem Prüfungsausschuss zur Beurteilung der Auftragsbearbeitung. Darüber hinaus bereitet sich der Prüfungsausschuss mit dieser Dokumentation auch auf das Fachgespräch vor.
Die Aufgabenstellung, Ziele, Planungsschritte, Analyse von Lösungsalternativen und die daraus abgeleiteten Entscheidungen sollen transparent dargestellt und begründet werden. Abweichungen und Anpassungen sollen nachvollziehbar erläutert und Ergebnisse reflektiert werden.
Die Dokumentation sollte so aufgebaut sein, dass alle Phasen - von der Ausgangssituation bis zur Auswertung der Ergebnisse - transparent und umfassend dargestellt sind.
Die Aufgabenstellung, Ziele, Planungsschritte, Analyse von Lösungsalternativen und die daraus abgeleiteten Entscheidungen sollen transparent dargestellt und begründet werden. Abweichungen und Anpassungen sollen nachvollziehbar erläutert und Ergebnisse reflektiert werden.
Die Dokumentation sollte so aufgebaut sein, dass alle Phasen - von der Ausgangssituation bis zur Auswertung der Ergebnisse - transparent und umfassend dargestellt sind.
Formvorschriften
- Jede Seite muss dem Prüfling eindeutig zugeordnet werden können.
- Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.
- Die Schriftgröße für den normalen Text muss im Bereich 10 Punkt bis 12 Punkt liegen und es soll die Schriftart Arial verwendet werden.
- DIN A4-Hochformat
- Zeilenabstand ist das 1,0- oder 1,5-fache der Schriftgröße
- Der Umfang der Dokumentation soll sich über 3 bis 5 Seiten erstrecken. Die Seitenangaben zur Dokumentation sind ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen zu verstehen.
- Anlagen müssen ebenfalls DIN A4-Format haben. Die Seitenzahl der Anlagen darf insgesamt 3 Seiten nicht überschreiten.
- Das Deckblatt der Dokumentation soll folgende Daten beinhalten:
- Name des Prüflings
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungs- /Umschulungsbetrieb
- Thema/Titel der Fachaufgabe im Einsatzgebiet
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
- Abgabe einer persönlichen Erklärung durch den Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB)
Abgabe der Dokumentation
Die Dokumentation inkl. aller Anhänge, die während der Umsetzung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet entstehen, stellt der Prüfling im IHK-Online-Portal mittels Dateiupload ein. Die Datei muss im PDF-Format vorliegen und darf eine Größe von 5 MB nicht überschreiten. Ein Upload mehrerer Dateien ist nicht möglich. Die zum Dateiupload notwendige PIN ist die gleiche PIN, die auch schon zur Antragsweitergabe an die IHK verwendet wurde.
Liegt bis zum Ende der Abgabefrist keine Dokumentation vor, so kann die Prüfungsleistung mit null Punkten „ungenügend“ bewertet werden!
Präsentation und Fachgespräch
Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss die Planung , Durchführung und Auswertung der betrieblichen Fachaufgabe in einer Präsentation darzustellen. Beginnen Sie die Präsentation mit einer kurzen Firmenvorstellung. Ausgehend von der Fachaufgabe, der dazu erstellten Dokumentation und der Präsentation wird mit ihm das fallbezogene Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, für die Präsentation und für das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten. Für die Erstellung der Dokumentation soll der Prüfling 16 Stunden und für die Erstellung der Präsentation 8 Stunden nicht überschreiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten. Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.
Das Fachgespräch bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Damit können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfling nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- 1. die Bewertung für die Dokumentation mit 10 Prozent
- 2. die Bewertung für die Präsentation mit 20 Prozent
- 3. die Bewertung für das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).