Ausbildung

Zweitschrift und Lehrzeitenbescheinigung

Sie brauchen eine Lehrzeitbescheinigung oder eine Zweitschrift Ihres Aus-, oder Fortbildungszeugnisses? Nutzen Sie in diesem Fall unseren Onlineservice!
Bitte beachten Sie, dass die Oldenburgische IHK ausschließlich Zweitschriften von Prüfungszeugnissen ausstellen kann, wenn es sich um einen IHK-Abschluss handelt, welchen die Oldenburgischen IHK selbst geprüft und dazu ein Prüfungszeugnis ausgestellt hat.
Haben Sie z.B. einen handwerklichen Ausbildungsberuf/Abschluss absolviert wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Handwerkskammer. Wenn Sie Ihre IHK-Prüfung/IHK-Ausbildung nicht im Kammerbezirk Oldenburg absolviert haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige IHK
Lehrzeitbescheinigungen können wir nur dann ausstellen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis bei der Oldenburgischen IHK registriert war und es sich um eine IHK-Abschluss handelt. Ihre Ausbildung muss also bei einem Ausbildungsbetrieb im Bezirk der Oldenburgischen IHK in einem IHK-Beruf stattgefunden haben. Sollten Sie Ihre Ausbildung außerhalb des Oldenburgischen IHK-Bezirks absolviert haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Stelle.
Sie benötigen eine Zweitschrift Ihres Berufsschulzeugnisses? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre damalige Berufsschule.

Wie kann ich eine Zweitschrift oder eine Lehrzeitenbescheinigung beantragen?

Bitte füllen Sie in diesem Fall das Online-Formular aus. 

Welche Gebühren werden für die Zweitschrift oder Lehrzeitenbescheinigung erhoben?

Nach Abschnitt D Nr. 6 des Gebührentarifes der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (PDF-Datei · 313 KB) wird für die Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungsdokumenten eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der Einreichung des Antrags von uns.
Die Ausstellung einer Lehrzeitenbescheinigung ist für Sie kostenlos.

Wann erhalte ich die Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses?

Sobald die Gebühr von Ihnen beglichen wurde, senden wir Ihnen das Ersatzprüfungszeugnis zu.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).