Aus- und Weiterbildung

DSGVO – Datenaustausch zwischen BBS und Betrieb

Die Landesschulbehörde schafft Klarheit zum Datenaustausch mit Ausbildungsbetrieben.

Für Ausbildungsbetriebe ist ein regelmäßiger Austausch mit den Berufsbildenden Schulen über den Lern- und Leistungstand der Auszubildenden ein wichtiger Baustein in der Ausbildung. Schulprobleme können so frühzeitig erkannt und mit dem Auszubildenden thematisiert werden. So lassen sich gemeinsame Lösungen in Zusammenarbeit mit der BBS erarbeiten.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch hier bei Schulen und Ausbildungsbetrieben Fragen ausgelöst. Insbesondere in den Schulen herrschte große Unsicherheit, ob der regelmäßige Austausch mit den Betrieben mit der DSGVO vereinbar ist.
Die Landesschulbehörde hat alle Berufsbildenden Schulen informiert, dass die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der dualen Berufsausbildung auch weiterhin erfolgen kann.
Eine Datenweitergabe bezüglich der Fehlzeiten und Leistungsstände der Auszubildenden an deren Ausbildungsbetriebe bedarf keiner vorherigen Einwilligung, sofern besondere schutzwürdige Belange nicht betroffen sind.
Gleiches gilt auch für die Datenweitergabe an die Kammern. Klassenlisten oder Namen und Adressen von Lehrkräften für die Berufung in Prüfungsausschüsse dürfen ebenso ohne vorherige Einwilligung weitergegeben werden.
 * Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).