Aus- und Weiterbildung

Neuordnung der IT-Berufe 2020

Hinweis: Mit der Veröffentlichung der Verordnungen zu den neuen IT-Berufen ist die Neuordnung der IT-Berufe erfolgreich abgeschlossen. Am 5. März 2020 wurden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Neuordnung der IT-Berufe ist abgeschlossen. Am 1. August 2020 sind die modernisierten und neugeordneten IT-Berufe in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen und Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Berufsübergreifende Qualifikationen

Die IT-Berufe sind in vier separaten Ausbildungsordnungen erschienen. Ein Verweis macht jedoch deutlich, dass es sich nach wie vor um eine Berufsfamilie handelt. In den künftig vier Ausbildungsordnungen finden sich berufsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie sind für jeden Beruf identisch.
Es handelt sich dabei jeweils um die folgenden sieben Berufsbildpositionen:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss.
Für die Vermittlung der berufsbildspezifischen Qualifikationen können von den Ausbildungsbetrieben Einsatzgebiete gewählt werden.

Neue Ausbildungsverordnungen

Die IT-Berufe werden aus formalen Gründen – in vier separaten Ausbildungsordnungen erscheinen. Ein Verweis macht jedoch deutlich, dass es sich nach wie vor um eine Berufsfamilie handelt. Hinzu kommt, dass sich die Berufsbezeichnungen zum Teil geändert haben. Alle Berufe haben wie bisher auch Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Verordnungen der IT-Berufe, inklusive Rahmenlehrplan der Berufsschule, finden registrierte Ausbildungsbetriebe im
IHK Online-Portal.
Für einen schnellen Zugriff haben wir die vollständigen Verordnungen im Bundesanzeiger für Sie verlinkt.

Ausbildungsdauer

Für alle IT-Berufe ist eine Ausbildungsdauer von drei Jahren vorgesehen.

Prüfungen

Im Rahmen der Neuordnungen wurde die sogenannte gestreckte Abschlußprüfung eingeführt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, d. h. die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 der Prüfung (20 % Gewichtung)
Der Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen 1 bis 7, die für alle vier Ausbildungsberufe identisch sind. Er wird mit 20% an der Gesamtnote gewichtet. Alle IT-Berufe legen die gleiche Teil 1 Prüfung ab.
Teil 2 der Prüfung (80 % Gewichtung)
Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt:
  1. Prüfungsbereich 2: Betriebliche Projektarbeit | Gewichtung 50%
  2. Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe | Gewichtung 10%
  3. Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe | Gewichtung 10%
  4. Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (für alle vier Berufe identisch) | Gewichtung 10%
Hinweis zur Projektarbeit: Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Std. (Ausnahme: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Std.). In einem zweiten Teil präsentiert der Prüfling diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.
Hinweis Sperrfach IT-Systemelektroniker: Der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ beim IT-Systemelektroniker hat ein Sperrfach in einer fachlichen Aufgabe bezogen auf die Elektrotechnik.

Berufsbeschreibungen und Qualifizierungskatalog

IT-Systemelektroniker

IT-System-Elektroniker arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.
Der IT-System-Elektroniker verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen,
  2. Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  3. Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  4. Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  5. Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur,
  6. IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  7. Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und
  8. Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.

Fachinformatiker

Der Fachinformatiker wird in vier Fachrichtungen ausgebildet werden.
Folgende gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in allen Fachrichtungen von den Ausbildungsbetrieben zu vermitteln:
  1. Betreiben von IT-Systemen,
  2. Inbetriebnehmen von Speicherlösungen und
  3. Programmieren von Softwarelösungen.
Jede Fachrichtung des Fachinformatikers verfügt darüber hinaus über berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
  1. Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen und
  2. Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Anwendungsentwicklung:
  • kaufmännische Systeme,
  • technische Systeme,
  • Expertensysteme,
  • mathematisch-wissenschaftliche Systeme und
  • Multimedia-Systeme.
Fachrichtung Systemintegration
  1. Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen,
  2. Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
  3. Administrieren von IT-Systemen.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Systemintegration:
  • Rechenzentren,
  • Netzwerke,
  • Client-Server-Architekturen,
  • Festnetze und
  • Funknetze.
Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen.
  1. Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten,
  2. Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen und
  3. Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Digitale Vernetzung:
  • produktionstechnische Systeme,
  • prozesstechnische Systeme,
  • autonome Assistenz- und Transportsysteme und
  • Logistiksysteme.
Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen.
  1. Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen,
  2. Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten,
  3. Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle und
  4. Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse:
  • Prozessoptimierung,
  • Prozessmodellierung,
  • Qualitätssicherung,
  • Medienanalyse und
  • Suchdienste.

Kaufleute für IT-Systemmanagement (NEU)

Kaufleute für IT-Systemmanagement sind die klassischen Branchenkaufleute. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen. Sie sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme.
Der Kaufmann für IT-Systemmanagement verfügt über die folgenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  8. Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme,
  9. Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien,
  10. Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung,
  11. Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen,
  12. Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb,
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle sowie
  14. Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen.
Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • Technischer IT-Service,
  • IT-System-Betreuung,
  • Vertrieb im Geschäfts- und Privatkundenbereich,
  • Marketing und
  • Produkt- und Programmentwicklung.

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (NEU)

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Der Kaufmann für Digitalisierungsmangement verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  8. Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen,
  9. Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten,
  10. digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen,
  11. Anbahnen und Gestalten von Verträgen,
  12. Planen und Durchführen von Beschaffungen,
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle,
  14. Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit und
  15. Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten.
 Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • betriebliche Steuerung und Kontrolle,
  • Organisations- und Prozessentwicklung,
  • Produktentwicklung und Marketing sowie
  • IT-Systemlösungen.