Innovation

Forschungszulage bietet auch Mittelstand Vorteile

Seit 2020 gehört Deutschland mit seinem Forschungszulagengesetz (FZulG) in den Kreis der OECD-Länder, die über steuerliche Förderungen für Forschung und Entwicklung verfügen.
Der vollkommen neue steuerliche Förderansatz für Innovationen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch die Förderung ist bei kleinen und mittleren Unternehmen noch zu wenig bekannt. Dabei bietet die steuerliche Forschungszulage auch diesen Betrieben Vorteile:
  • Die Förderung ist technologieoffen und kann von jedem steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Personalkosten für Forschung und (Weiter-)Entwicklung (FuE) genutzt werden.
  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf Förderung, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Und anders als in anderen Fördermodellen, bei denen auch schon mal der Fördertopf ausgeschöpft war oder per Lotterie über die Zuteilung entschieden wird, wird dies hier nicht passieren.
  • Die Förderquote ist mit 25 Prozent der Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE) eher niedrig. Es können jedoch jährlich bis zu 4 Millionen Euro FuE-Kosten eingereicht und damit Förderungen bis zu einer Million Euro im Jahr geltend gemacht werden – und das sogar rückwirkend! Fremdkosten für Auftragsforschung werden mit 60 Prozent des Entgeltes angesetzt.
  • Eine Besonderheit betrifft Solo-Selbständige und Forschung durch Einzelunternehmer: Die Förderung berücksichtigt die Eigenleistung der Einzelunternehmer mit 40 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde für FuE-Tätigkeiten (bei max. 40 Arbeitswochenstunden) als förderfähige Aufwendungen.
  • Das Entwicklungsvorhaben muss neuartig sein oder wesentliche Verbesserungen z.B. neue Dienstleistungen oder Methoden betreffen. Das Vorhaben muss risikobehaftet sein und im Antrag deutlich gemacht werden, dass die Umsetzung im Ausgang ungewiss ist. Daraus ergibt sich, dass auch Personalkosten für gescheiterte FuE geltend gemacht werden können.
  • Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch.
Die IHK steht Unternehmen beratend zur Seite, für die diese und andere Förderungen in Frage kommen.

Weitere Meldungen

Die IHK ist mit verschiedenen Sprechtagen Ansprechpartner für Innovationsförderung und Wissenstransfer. 2022 haben wir eine Podcast-Serie gestartet, in der wir mit innovativen Unternehmen der Region sprechen. Das fand 2022 wieder als Barcamp und in Präsenz statt – nächster Termin 5. Mai 2023. Die „Innovations-Tour Nordwest“ mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Hannover und Multiplikatoren wird 2023 ebenfalls wieder aufgelegt.
„Mittelstand-Digital“ ist eine seit mehreren Jahren bestehende Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums. Die IHK beabsichtigt, sich an den geplanten Aktivitäten des Mittelstand-Digital-Zentrum Bremen-Oldenburg ab April 2023 als Konsortialpartner zu beteiligen. Weiterer Partner ist unter anderem das Oldenburger Forschungsinstitut OFFIS. Erklärtes Ziel von „Mittelstand-Digital“ ist die branchenübergreifende Information von kleinen und mittelständischen Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung.