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Fußball-WM im Büro: Was ist erlaubt?
Viele Spiele der Fußball-WM 2026 laufen während der Arbeitszeit. Dann stellt sich in Betrieben schnell die Frage: Darf der Live-Ticker nebenbei laufen? Ist Radio erlaubt? Und was gilt, wenn Beschäftigte ein Spiel streamen wollen?
Die kurze Antwort: Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit. Wer Fußball schauen möchte, braucht klare Regeln oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber.
„Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit. Wer während der WM Streit vermeiden will, sollte vorher klare Regeln zu Fernsehen, Live-Ticker, Pausen und Internetnutzung vereinbaren“, sagt Markus Krewerth, Arbeitsrechtsexperte der IHK Nord Westfalen.
Darf man während der Arbeitszeit Fußball schauen?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Beschäftigte müssen ihre Arbeit erledigen. Wer während der Arbeitszeit ein Spiel im Fernsehen verfolgt, kann meist nicht gleichzeitig konzentriert arbeiten. Besonders heikel ist das bei Kundenkontakt, Maschinenarbeit oder Tätigkeiten mit hoher Verantwortung.
Ist Radiohören erlaubt?
Das hängt vom Arbeitsplatz ab. Radio kann zulässig sein, wenn die Arbeit weiter zügig, konzentriert und fehlerfrei läuft. Stört es Kundinnen und Kunden, Kolleginnen und Kollegen oder die eigene Konzentration, kann der Arbeitgeber es untersagen.
Was gilt für Live-Ticker?
Ein Live-Ticker ist nur möglich, wenn private Internetnutzung im Betrieb erlaubt ist. Auch dann gilt: Die Arbeit darf nicht darunter leiden. Wer ständig den Spielstand prüft und Aufgaben liegen lässt, riskiert Ärger.
Darf man ein Spiel streamen?
Ein Livestream eines ganzen Spiels ist während der Arbeitszeit in der Regel problematisch. Er ist mit Fernsehen vergleichbar. Zudem kann er gegen betriebliche Regeln zur privaten Internetnutzung verstoßen.
Kann Fußballschauen eine Abmahnung auslösen?
Ja. Wer wegen eines Spiels seine Arbeitspflichten verletzt oder gegen Internetregeln verstößt, kann abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall können weitere arbeitsrechtliche Folgen drohen.
Sind Trikot und Bier im Betrieb erlaubt?
Beim Trikot kommt es auf den Betrieb an. Gibt es Dienstkleidung, Sicherheitskleidung oder Kundenkontakt, kann ein Trikot unpassend sein. Beim Alkohol gelten die normalen betrieblichen Regeln. Besteht ein Alkoholverbot, gilt es auch während der WM.
Was ist die beste Lösung?
Ausführliche Informationen hat die IHK Nord Westfalen auf der Fachseite zum Arbeitsrecht zusammengefasst.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
