Praxis & Ratgeber

Was ist Ihr Job?

Die IHK fördert die gewerbliche Wirtschaft und erledigt anstelle des Staates hoheitliche Verwaltungsaufgaben, so regelt es das IHK-Gesetz. Aber was heißt das konkret? Woran arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IIHK Nord Westfalen in Münster, Gelsenkirchen und Bocholt? – Im Wirtschaftsspiegel berichten einige aus ihrem Arbeitsbereich, diesmal Pia Kofoth. | Text: Ingrid Haarbeck
Ich bin unter anderem im Bereich Firmenrecht tätig. Die IHK prüft für Firmen, die im Handelsregister eingetragen werden wollen, ob diese auch eintragungsfähig sind. Die Amtsgerichte im IHK-Bezirk können eine solche firmenrechtliche Stellungnahme auch bei uns anfordern, nachdem eine Firma sich beim Amtsgericht angemeldet hat. Günstiger ist es allerdings, die Firmierung schon selbst vorher prüfen zu lassen, damit die Gerichts- und Notargebühren im Falle einer Ablehnung nicht zweimal anfallen.
Wir prüfen, ob die neue Firma den Anforderungen der Paragrafen 18 und 30 des Handelsgesetzbuches (HGB) entspricht. Genannt sind da die Kriterien: Unterscheidbarkeit, Unterscheidungskraft, Kennzeichnungskraft und Irreführung. Eine neue Firma muss sich von den anderen Firmen im selben Ort unterscheiden. Wenn es zum Beispiel in
Pia Kofoth von der IHK Nord Westfalen
Pia Kofoth von der IHK Nord Westfalen © Stein/IHK
Ascheberg schon eine „ABC-Firma foryou“ gibt, kann ich dort keine „ABC-Firma 4you“ gründen, weil das Lautbild gleich ist. Gleichzeitig muss der Name aussagekräftig sein: „Die Unternehmensberatung GmbH“ allein reicht nicht, da muss schon ein Orts- oder Namenszusatz dabei sein. Dieser Ortszusatz darf aber auch wiederum nicht irreführend sein. Die HR-Firma „Max Mustermann Senden“ muss auch in Senden ihren Sitz haben. Und wenn „Maschinenbau“ im Namen steht, darf nicht eine Reinigungsfirma gemeint sein. Und schließlich muss der Firmenname mindestens drei Zeichen haben und darf nur lateinische Buchstaben enthalten.
Bei etwa jeder fünften Anfrage entspricht der Firmenname nicht den Anforderungen des HGB. In dem Fall nehmen wir Kontakt zum Firmengründer oder zu dem Notar auf, der die Anfrage eingereicht hat, und bieten Alternativen an. Unterstützt werde ich bei schwierigen Fällen von meinem Kollegen Markus Krewerth. Wir haben schon lange eine kontinuierlich hohe Anzahl an Vorab-Prüfungen, stellen aber fest, dass diese Anfragen im laufenden Jahr nochmals zugenommen haben. Vielleicht nutzen einfach mehr Firmen diese Möglichkeit, da diese jetzt mit einem Link auf der IHK-Website genutzt werden kann.

Zahlen und Fakten

Die IHK Nord Westfalen gibt jährlich über 2000 Auskünfte zu handelsregisterlichen Fragen gegenüber Notaren, Institutionen und Firmen ab und verfasst fast ebenso viele Stellungnahmen zu firmenrechtlichen Handelsregisterverfahren gegenüber den zuständigen Amtsgerichten. Weitere Aufgaben von Pia Kofoth in der Abteilung Recht und Sachverständigenwesen sind die Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler.

Ansprechpartnerin

Pia Kofoth. Tel. 0251 707-405, E-Mail: pia.kofoth@ihk-nordwstfalen.de