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Ausnahmen für kleine Unternehmen in Sicht
Gute Nachrichten für kleine Unternehmen, die Waren ins EU-Ausland verkaufen: Die EU will die bürokratischen Anforderungen der Verpackungsverordnung entschärfen.
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich nun grundsätzlich für Ausnahmen von der darin enthaltenen Pflicht für Unternehmen ausgesprochen, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu bestellen. Über die konkrete Ausgestaltung muss jedoch noch entschieden werden. Eine Einigung auf EU-Ebene wird noch im November angestrebt. Bis zu einer verbindlichen Neuregelung gelten die bestehenden Anforderungen der seit August geltenden Verpackungsverordnung jedoch weiter.
Damit zeichnet sich eine Entlastung ab, für die sich die IHK-Organisation seit Monaten einsetzt. Gerade für kleine Händler und Unternehmen mit geringen Liefermengen stellen die bisherigen Anforderungen eine erhebliche Belastung dar. Allein die Registrierung und die Bestellung eines Bevollmächtigten können nach Berechnungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) jährlich 300 bis 500 Euro kosten – „und zwar je EU-Land, in das Waren versandt werden“, wie Thorsten Hahn von der IHK Nord Westfalen betont. Hinzu kommen Entsorgungs- und Verwertungsgebühren.
Ihr IHK-Ansprechpartner:
Thorsten Hahn
Schnelle Entscheidung gefordert
Die IHK Nord Westfalen drängt angesichts des bereits laufenden Weihnachtsgeschäfts auf eine schnelle Entscheidung. „Kurzfristig sollte die gesamte Bevollmächtigtenregelung ausgesetzt werden, bis eine Einigung vorliegt“, so Hahn. Denn es liegen unterschiedliche Vorschläge für Änderungen an der Verordnung vor: Während das Europaparlament Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten und maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz entlasten will, bevorzugen die Mitgliedstaaten eine Mengengrenze von einer Tonne Verpackungen pro Jahr und Zielland.
„Der mengenbezogene Ansatz ist für die kurzfristige Umsetzung praxisnah. Wer nur geringe Verpackungsmengen in andere EU-Länder liefert, sollte dafür keinen aufwendigen bürokratischen Apparat benötigen“, erklärt Hahn. Mittel- und langfristig tendiert die IHK Nord Westfalen „eher zu der Unterscheidung nach Unternehmensgröße, da diese vorteilhafter für die Unternehmen ist und die kleinen Unternehmen in jedem Fall miteinschließt“. In jedem Fall müssten auch Registrierung, Meldepflichten und Verfahren europaweit deutlich vereinfacht und harmonisiert werden.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
