„Nicht warten – jetzt anfangen“

Drei Fragen zur EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten an Madleen Leufker, Außenwirtschaftsexpertin der IHK Nord Westfalen.
Frau Leufker, was sollten Unternehmen jetzt tun?
Madleen Leufker: Klären, ob man betroffen ist, ob man Marktteilnehmer oder Händler ist, KMU oder Nicht-KMU und ob man in der vorgelagerten oder in der nachgelagerten Lieferkette agiert – denn daraus resultieren entweder mehr oder weniger Sorgfaltspflichten. Dann: Lieferkette durchleuchten. Wer ist mein Lieferant? Woher kommen die Rohstoffe? Gibt es Geodaten? Zertifikate? Oder bekomme ich den Konformitätsnachweis von meinem Zulieferer? Je früher man mit der Datenerhebung beginnt, desto besser.
Was ist für Sie das größte Missverständnis rund um die EUDR?
Leufker: Viele glauben, sie hätten noch viel Zeit. Aber die meisten großen Handelspartner fordern die Nachweise schon jetzt ein, weil für sie der Anwendungsbeginn bereits Ende des Jahres ist – auch wenn die Pflicht für Kleinst- und kleine Unternehmen offiziell erst Mitte 2026 greift. Wer sich nicht kümmert, riskiert Auftragsverluste.
Wie können sich kleine und mittlere Unternehmen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte am besten nähern?
Leufker: Der Stoff ist komplex. Umso wichtiger ist es, sich früh beraten zu lassen – zum Beispiel bei der IHK oder beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte ist ein kostenloses Beratungsangebot, das Unternehmen dabei unterstützt, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsprozessen und Lieferketten umzusetzen. Dort bekommen Unternehmen Klartext statt Paragrafen. Und intern gilt: Zuständigkeiten klären. Wer sich verantwortlich fühlt, kommt schneller voran.

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